HRA 12097: Komfortklinik Diakonie Klinikum Neunkirchen GmbH & Co. KG, Neunkirchen, Brunnenstraße 20, 66538 Neunkirchen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Service GmbH Diakonie Klinikum Neunkirchen, Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16928). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 12097: Komfortklinik Diakonie Klinikum Neunkirchen GmbH & Co. KG, Neunkirchen, Brunnenstraße 20, 66538 Neunkirchen. (Die Förderung der Gesundheitspflege für den Bereich der Selbstzahler. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Überlassung von Einrichtungsgegenständen an die Diakonie Klinikum Neunkirchen gGmbH gegen Erstattung der bei der Komfortklinik Diakonie Klinikum Neunkirchen GmbH & Co. KG entstehenden Kosten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 20, 66538 Neunkirchen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Service GmbH Diakonie Klinikum Neunkirchen, Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16928). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Komfortklinik Städtisches Klinikum Neunkirchen GmbH, Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19541) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und vom 12.12.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.