Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
12 |
|
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|
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 25.07.2024
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 3 (Steuerbegünstigte Zwe-
cke und Verbandszugehörigkeit). |
a)
08.08.2024
Prof. Dr. Dr.
Scholz |
11 |
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist ins-
besondere die Förderung der Be-
hindertenhilfe, der Altenhilfe, der
Kinder- und Jugendhilfe, der Bil-
dung und Erziehung, der Hilfe
für Flüchtlinge, der Hilfe für Op-
fer von Straftaten, der Fürsorge
für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene, des Wohlfahrts-
wesens, die selbstlose Unterstüt-
zung hilfsbedürftiger Personen
im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr.
2 AO (Abgabenordnung), die in-
folge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands oder auf-
grund ihrer wirtschaftlichen Lage
auf die Hilfe anderer angewiesen
sind bzw. deren Bezüge nicht hö-
her sind als das Vierfache des Re-
gelsatzes der Sozialhilfe im Sinne
des § 28 des Zwölften Buches So-
zialgesetzbuch (SGB Xll) sowie
die Förderung des bürgerschaftli-
chen Engagements zugunsten der
vorgenannten gemeinnützigen und
mildtätigen Zwecke.
2. Zweck der Körperschaft ist die
Förderung der Hilfe für Menschen
mit Behinderungen als Teil des
diakonischen Menschenbildes und
Selbstverständnisses. Die Ange-
bote des Unternehmens dienen
insbesondere schwer vermittel-
baren arbeitslosen Menschen mit
Behinderungen. Ziel der diako-
nisch ausgerichteten Gesellschaft
ist es, den betreuten Beschäftig-
ten im christlichen Sinne beruflich
zu integrieren. lm Übrigen dient
die Gesellschaft der Förderung
der christlichen Religion evange-
lischen Bekenntnisses sowie der
Vermittlung missionarisch-dia-
konischer Grundsätze. Dies ge-
schieht durch Pflege und Betreu-
ung von hilfsbedürftigen, alten
und/oder kranken sowie behin-
derten Menschen im Rahmen der
diakonischen Missionsarbeit oh-
ne Rücksicht auf deren Staatsan-
gehörigkeit, Konfession, Herkunft
und Geschlecht. Die in der Gesell-
schaft geleistete Arbeit verkörpert
den christlichen Dienst am Men-
schen im kirchlichen Rahmen.
3. Der Satzungszweck der Behin-
dertenhilfe wird verwirklicht ins-
besondere durch den Betrieb von
lnklusionsbetrieben im Sinne des
§ 215 Abs. 1 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX), wo-
bei mindestens 40 Prozent der Be-
schäftigten besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen im
Sinne des § 215 Abs. 1 SGB IX
sein werden. lnklusionsbetriebe
werden beispielsweise im Rah-
men von Leistungen der Gastro-
nomie sowie des Verpflegungs-,
Catering- und Veranstaltungsser-
vice und im Rahmen eines Sozi-
alkaufhauses, in dem beispiels-
weise durch Wohnungsauflösung
oder Sachspenden erworbene Ge-
brauchsgegenstände transportiert,
hergerichtet, gereinigt und veräu-
ßert werden, errichtet und betrie-
ben.
4. Die Gesellschaft verwirklicht
die in Ziffer 1 genannten Zwecke
auch im Rahmen eines planmäßi-
gen Zusammenwirkens im Sinne
von § 57 Abs. 3 AO mit den steu-
erbegünstigten Körperschaften der
Unternehmensgruppe "Berliner
Stadtmission", die die Vorausset-
zungen der §§ 51 bis 68 AO erfül-
len, durch Personaldienstleistun-
gen, administrative und Verwal-
tungsdienstleistungen, Nutzungs-
überlassungen von Immobilien
und anderen Sachmitteln. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 27.09.2022
ist der Gesellschaftsvertrag ge-
ändert in § 2 (Zweck und Gegen-
stand). |
a)
11.10.2022
Dr. Kuhlmann |
HRB 142437 B: Komm & Sieh gemeinnützige GmbH, Berlin, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin. Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Hilfe für Flüchtlinge, der Hilfe für Opfer von Straftaten, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, des Wohlfahrtwesens, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe Anderer angewiesen sind bzw. deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen als Teil des diakonischen Menschenbildes und Selbstverständnisses. Die Angebote des Unternehmens dienen insbesondere schwer vermittelbaren arbeitslosen Menschen mit Behinderungen. Ziel der diakonisch ausgerichteten Gesellschaft ist es, den betreuten Beschäftigten im christlichen Sinne beruflich zu integrieren. Im Übrigen dient die Gesellschaft der Förderung der christlichen Religion evangelischen Bekenntnisses sowie der Vermittlung missionarisch-diakonischer Grundsätze. Dies geschieht durch Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen, alten und/oder kranken sowie behinderten Menschen im Rahmen der diakonischen Missionsarbeit ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Die in der Gesellschaft geleistete Arbeit verkörpert den christlichen Dienst am Menschen im kirchlichen Rahmen. 3. Der Satzungszweck der Behindertenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Sozialkaufhauses, in dem durch Wohnungsauflösung oder Sachspenden erworbene Gebrauchsgegenstände im Rahmen eines Zweckbetriebes nach § 68 Nr. 3 lit. c) AO in Form eines Integrationsprojektes im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wobei mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sein werden, die sich mit dem Antransport, der Herrichtung, der Reinigung und der Veräußerung von den Gebrauchsgegenständen beschäftigen, veräußert werden. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den steuerbegünstigten Körperschaften der Unternehmensgruppe "Berliner Stadtmission", die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch Personaldienstleistungen, administrative und Verwaltungsdienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von Immobilien und anderen Sachmitteln. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 4 (Stammkapital) und § 13 (Auflösung der Gesellschaft).
HRB 142437 B: Komm & Sieh gemeinnützige GmbH, Berlin, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin. Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Hilfe für Flüchtlinge, der Hilfe für Opfer von Straftaten, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, des Wohlfahrtwesens, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind bzw. deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes im Sinne des § 28 SGB XII. 2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen als Teil des diakonischen Menschenbildes und Selbstverständnisses. Die Angebote des Unternehmens dienen insbesondere schwer vermittelbaren arbeitslosen Menschen mit Behinderungen. Ziel der diakonisch ausgerichteten Gesellschaft ist es, den betreuten Beschäftigten im christlichen Sinne beruflich zu integrieren. Im Übrigen dient die Gesellschaft der Förderung der christlichen Religion evangelischen Bekenntnisses sowie der Vermittlung missionarisch-diakonischer Grundsätze. Dies geschieht durch Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen, alten und/oder kranken sowie behinderten Menschen im Rahmen der diakonischen Missionsarbeit ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Die in der Gesellschaft geleistete Arbeit verkörpert den christlichen Dienst am Menschen im kirchlichen Rahmen. 3. Der Satzungszweck der Behindertenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Sozialkaufhauses, in dem durch Wohnungsauflösung oder Sachspenden erworbene Gebrauchsgegenstände im Rahmen eines Zweckbetriebes nach § 68 Nr. 3 lit. c) AO in Form eines Integrationsprojektes im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, wobei mindestens 40 Prozent der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sein werden, die sich mit dem Antransport, der Herrichtung, der Reinigung und der Veräußerung von den Gebrauchsgegenständen beschäftigen, veräußert werden. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen aller Art. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverbund um die zum Verein für Berliner Stadtmission gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: Verein für Berliner Stadtmission, TSB Theologisches Studienzentrum Berlin gGmbH, Berliner Stadtmission Servicegesellschaft mbH, Berliner Stadtmission Gemeinnützige Diakonie Betriebs GmbH. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu diesem Zweck kann sie auch andere Funktions- und Dienstleistungen als die Vorgenannten erbringen oder empfangen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in der Präambel, in § 1 (Geschäftsjahr) und § 2 (Gegenstand).
HRB 142437 B: Komm & Sieh gemeinnützige GmbH, Berlin, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Zwick, Martin; Geschäftsführer: 2. Schmiedel, Dana, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Lichtwer, Ana
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