HRA 65456: Kommanditgesellschaft AURUM Beteiligungs- und Verwaltungs- G.m.b.H. & Co., Hamburg, Werner-Otto-Straße 1-7, 22179 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2016 mit der GSV Aktiengesellschaft für Beteiligungen mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 136657) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GSV Aktiengesellschaft für Beteiligungen am 14.11.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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