Kommanditgesellschaft EOS Holding GmbH & Co, Hamburg, Steindamm 71, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.10.2012 im Wege des Formwechsels in die EOS Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 124966) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRB 124966) am 26.10.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kommanditgesellschaft EOS Holding GmbH & Co, Hamburg, Steindamm 71, 20099 Hamburg. Nach Umfirmierung: Persönlich haftender Gesellschafter: EOS Solutions Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 78748). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.10.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.10.2012 Teile des Vermögens der Otto (GmbH & Co KG) mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 62024) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.10.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kommanditgesellschaft EOS Holding GmbH & Co, Hamburg, Steindamm 71, 20099 Hamburg.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2010 und der Gesellschafterversammlung der Deutscher Inkasso-Dienst G.m.b.H. & Co. KG vom 26.10.2010 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Deutscher Inkasso-Dienst G.m.b.H. & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 73 019) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.