HRA 70203:Kommanditgesellschaft TRAVEL OVERLAND Flugreisen GmbH & Co., München, Leopoldstr. 252, 80807 München.Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft TRAVEL OVERLAND Flugreisen mbH, München, (AG München HRB 109113). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 70203:Kommanditgesellschaft TRAVEL OVERLAND Flugreisen GmbH & Co., München, Leopoldstr. 252, 80807 München.Zweigniederlassung aufgehoben: 20457 Hamburg, Geschäftsanschrift: Kehrwieder 8, 20457 Hamburg.
Kommanditgesellschaft TRAVEL OVERLAND Flugreisen GmbH & Co., München, Saarstraße 7, 80797 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Leopoldstr. 252, 80807 München.
Kommanditgesellschaft TRAVEL OVERLAND Flugreisen GmbH & Co., München (Saarstraße 7, 80797 München). Die OTTO Reisen GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 53722) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kommanditgesellschaft TRAVEL OVERLAND Flugreisen GmbH & Co., München (Saarstr. 7, 80797 München). Die Travelocity Holdings GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 141917) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.