Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (HRA 6645)

Firmendaten

Anschrift
Ostwall 175
47798 Krefeld
Frühere Anschriften: 1
St. Töniser Str. 270, 47804 Krefeld
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02151/3660-3660
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.maak-et.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 6645
Amtsgericht: Krefeld
Rechtsform: AöR
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts aus Krefeld ist im Handelsregister Krefeld unter der Nummer HRA 6645 verzeichnet. Nach der Gründung am 08.12.2016 hat die Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Das Kommunalunternehmen übernimmt folgende, auf es von der Stadt Krefeld übertragene Aufgaben, die es im eigenen Namen und in eigener Verantwortung entsprechend § 114 a Abs. 3 GO NRW durchführt: 1. das auf dem Gebiet der Stadt Krefeld anfallende Abwasser zu beseitigen und die hierfür not wendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben. Die Stadt Krefeld über trägt dem Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 56 WHG i.V.m. § 46 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 LWG obliegenden Aufgaben der Abwasserbeseitigung. Im Umfang der übertragenen Aufgaben ist das Kommunalunternehmen abwasserbeseitigungspflichtig, 2. Aufstellung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes entsprechend den Vorgaben von § 38 Abs. 3 LWG, 3. die Gewässerunterhaltung einschließlich des Gewässerausbaus, dem Ausgleich der Wasserführung und den Hochwasserschutz bei den auf dem Gebiet der Stadt Krefeld liegenden Gewässer im Sinne § 2 LWG nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben gehören auch die Unterhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Insoweit überträgt die Stadt Krefeld dem Kommunalunternehmen gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 2 und § 68 LWG in Verbindung mit § 40 WHG und § 62 Abs. 5 LWG die ihr obliegende Gewässerunterhaltungs- und Ausbaupflicht, 4. Planung, Bau und Betrieb von öffentlichen Bedürfnisanstalten, 5. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften als öffentlich-rechtlicher Entsor gungsträger nach § 5 LKrWG einschließlich der Erstellung des kommunalen Abfallwirtschafts konzeptes i.S.v. § 6 LKrWG und der Abfallbilanzen i.S.v. 7 LKrWG, 6. die Straßenreinigung und den Winterdienst nach Maßgaben der § 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW-StrReinG NRW), 7. Durchführung der im Landschaftsplan festgesetzten Entwicklungs-, Pflege- und Erschlie ßungsmaßnahmen als Träger der Landschaftsplanung im Sinne von § 25 LNatSchG NRW so wie der sonstigen Einzelmaßnahmen von Naturschutz- und Landschaftspflege, 8. Betrieb und Unterhaltung des Krefelder Urnweltzentrums, 9. Bestattungswesen als Friedhofsträger i.S. § 1 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes BestG NRW einschließlich der Verwaltung und dem Betrieb der Leichenhallen, des Krematoriums und der Ehrengräber im Sinne des § 27 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld vom 24.05.2016 sowie der Bedarfsplanung, dem Entwurf, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Verwal tung der städtischen Friedhöfe, 10. Bewirtschaftung der städtischen Wälder nach den gesetzlichen Vorgaben einschließlich der langfristigen Forsteinrichtung, der Anlage, Pflege und dem Schutz der Waldbestände sowie Bau und Unterhaltung von Wald- und Reitwegen, Erholungs- und Sondereinrichtungen, Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald und den zugeordneten Freiflächen, Holzeinschlag und sonstige forstliche Nutzung, dem Verkauf von Walderzeugnissen, zu dem das Kommunalunternehmen in der Weise ermächtigt wird, dass es dies im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornimmt, sowie der Erstellung von forstlichen Gutachten und Waldbewertungsgutachten, 11. Hege und Pflege des Wildes in den Wildgattern als Eigentümerin, 12. öffentliche Kinderspielplätze vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben, 13. die Aufgaben aus dem Gräbergesetz nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksich tigung der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Gräbergesetz, 14. die Aufgaben aus dem Gesetz über das öffentliche Flaggen nach den gesetzlichen und ört lichen Vorschriften an Straßen, Plätze und öffentlichen Freiflächen, 15. die Vertretung der Stadt Krefeld als Körperschaft in den Wasser- und Bodenverbänden und Deichverbänden nach Wasserverbandsgesetz sowie die Bestellung der Vertreter in deren Organen sowie die Verwaltung der Mitgliedschaft und Kostentragung der Beiträge und Gebühren als Körperschaft, 16. Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung des Botanischen Gartens, 17. Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Straßen im Sinne des § 2 Straßen- und Wegegesetz NRW soweit die Stadt Krefeld Straßenbaulastträgerin ist sowie der öffentlichen selbstständigen Parkflächen, einschließlich der Verkehrs- und lngenieursbauten, Lärmschutzanlagen, Straßenbegleitgrün, Parkleitsystem andere Verkehrseinrichtungen, der Straßenentwässerungsanlagen einschließlich der Senken. Die Stadt Krefeld überträgt im Rahmen dieser Aufgaben dem Kommunalunternahmen die ihr gemäß § 9, 9a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegende Verkehrssicherungspflicht als Teil der Straßenbaulast. Die Unterhaltung umfasst auch die Reinigung von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage, 18. Betrieb und Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, die im Eigentum der Stadt Krefeld sind und nicht als öffentliche Straße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet sind jedoch der öffentlichen Nutzung überlassen sind, 19. Planung, Bau und Betrieb von lngenieurbauwerken, Lichtsignalanlage, Verkehrszeichen und Straßen-/Hausnummernschilder, 20. Planung, Bau und Betrieb von Einrichtungen des Parkraummanagements im öffentlich ge widmeten Straßenraum sowie der öffentlichen selbstständigen Parkflächen, 21. Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen und deren Einrichtungen wie Brücke, Denkmälern und Kunstwerken einschließlich des Wegenetzes, 22. das Kleingartenwesen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sowie die Planung, Bau, Betrieb und Verwaltung der städtischen Kleingartenanlagen. Im Rahmen der Aufgabenübertragung gehen alle mit der übertragenen Aufgabe zusammen hängenden Rechte und Pflichten einschließlich der Verkehrssicherungspflicht auf das Kommu nalunternehmen über. Verträge zwischen der Stadt Krefeld und Dritten im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben bedürfen der einzelvertraglichen Übernahme. Die Bauleitplanung inklusive der Grünordnungsplanung und die damit verbundene Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet verbleibt vollumfänglich bei der Stadt Krefeld. Gleiches gilt für die strategische Straßen- und Verkehrsplanung in Bezug auf alle Straßen im Sinne des § 3 Straßen- und Wegegesetz NRW, deren Baulast die Stadt Krefeld trägt. Die strategische Straßen- und Verkehrsplanung umfasst neben der Linienbestimmung insbesondere die Grundlagenermittlung und Vorplanung (aktuell entsprechend der HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen LPH 1 und 2) neuer Straßen oder die Änderung bei bestehenden Straßen. Widmungs- und Einziehungsrecht sowie die Planung im Rahmen der Stadtentwicklung obliegen der Stadt Krefeld. (2) Das Kommunalunternehmen nimmt darüber hinaus im Rahmen eines oder mehrerer Kooperationsverträge, die die Aufgabeninhalte und die Umfänge festlegen, für die Stadt Krefeld folgende Aufgaben wahr: 1. Technische Planung und Bau (aktuell entsprechend der HOAI Leistungsbild Verkehrsanla gen LPH 3 bis 9) von Straßen im Sinne des § 2 Straßen- und Wegegesetz soweit die Stadt Krefeld Straßenbaulastträgerin wird, einschließlich der Verkehrs- und lngenieursbauten, Lärm schutzanlagen, Straßenbegleitgrün, Parkleitsystem, anderer Verkehrseinrichtungen, der Stra ßenentwässerungsanlagen, 2. Technische Planung und Bau (aktuell entsprechend der HOAI Leistungsbild Freianlagen LPH 3 bis 9) von Wegen und Plätzen, Grün- und Freizeitanlagen und anderen flächenbezogenen Einrichtungen. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Drittunternehmen im eigenen Namen und eigene Rechnung zu beauftragen und diese Leistungen der Stadt Krefeld weiter zu berechnen. (3) Das Kommunalunternehmen kann darüber hinaus im Rahmen eines oder mehrerer Koope rationsverträge, die die Aufgabeninhalte und die Umfänge festlegen, für die Stadt Krefeld fol gende Aufgaben wahrnehmen: 1. Planung und Bau (aktuell entsprechend der HOAI Leistungsbild Freianlagen LPH 1 bis 9) von Sportfreianlagen, 2. Betrieb und Unterhaltung der Sportfreianlagen, der Außenanlagen von Schwimmbädern, der Schulsportaußenanlagen sowie des Erholungsparkes Elfrather Sees, 3. Betrieb und Unterhaltung von Grün- und Außenanlagen von Gebäuden der Stadt Krefeld. (4) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, zur Unterstützung seiner Aufgaben und zur För derung des Anstaltszwecks Mitgliedschaften in Zweckverbänden, Genossenschaften, Verbän den und Vereinen oder in sondergesetzlichen Verbänden zu begründen. (5) Das Kommunalunternehmen wird Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen e.V.' Die Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.09.2023)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 c)
(1) Das Kommunalunternehmen übernimmt
folgende, auf es von der Stadt Krefeld
übertragene
Aufgaben, die es im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung entsprechend § 114 a
Abs.
3 GO NRW durchführt:
1. das auf dem Gebiet der Stadt Krefeld
anfallende Abwasser zu beseitigen und die
hierfür not
wendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu
bauen und zu betreiben. Die Stadt Krefeld
über
trägt dem Kommunalunternehmen die ihr
gemäß § 56 WHG i.V.m. § 46 Absatz 1 Nr. 1
bis 5
LWG obliegenden Aufgaben der
Abwasserbeseitigung. Im Umfang der
übertragenen Aufgaben
ist das Kommunalunternehmen
abwasserbeseitigungspflichtig,
2. Aufstellung und Fortschreibung des
Wasserversorgungskonzeptes entsprechend
den Vorgaben von § 38 Abs. 3 LWG,
3. die Gewässerunterhaltung einschließlich
des Gewässerausbaus, dem Ausgleich der
Wasserführung und den Hochwasserschutz
bei den auf dem Gebiet der Stadt Krefeld
liegenden Gewässer im Sinne § 2 LWG nach
den gesetzlichen Vorschriften. Zu den
Aufgaben gehören auch die Unterhaltung, die
Planung, der Bau und der Betrieb der dafür
notwendigen Anlagen. Insoweit überträgt die
Stadt Krefeld dem Kommunalunternehmen
gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 2 und § 68 LWG
in Verbindung mit § 40 WHG und § 62 Abs. 5
LWG die ihr obliegende
Gewässerunterhaltungs- und Ausbaupflicht,
4. Planung, Bau und Betrieb von öffentlichen
Bedürfnisanstalten,
5. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen
Vorschriften als öffentlich-rechtlicher Entsor
gungsträger nach § 5 LKrWG einschließlich
der Erstellung des kommunalen
Abfallwirtschafts
konzeptes i.S.v. § 6 LKrWG und der
Abfallbilanzen i.S.v. 7 LKrWG,
6. die Straßenreinigung und den Winterdienst
nach Maßgaben der § 3 und 4 des Gesetzes
über die Reinigung öffentlicher Straßen
(Straßenreinigungsgesetz NRW-StrReinG
NRW),
7. Durchführung der im Landschaftsplan
festgesetzten Entwicklungs-, Pflege- und
Erschlie
ßungsmaßnahmen als Träger der
Landschaftsplanung im Sinne von § 25
LNatSchG NRW so
wie der sonstigen Einzelmaßnahmen von
Naturschutz- und Landschaftspflege,
8. Betrieb und Unterhaltung des Krefelder
Urnweltzentrums,
9. Bestattungswesen als Friedhofsträger i.S. §
1 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes BestG
NRW einschließlich der Verwaltung und dem
Betrieb der Leichenhallen, des Krematoriums
und der Ehrengräber im Sinne des § 27 der
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld
vom
24.05.2016 sowie der Bedarfsplanung, dem
Entwurf, Bau, Betrieb, Unterhaltung und
Verwal
tung der städtischen Friedhöfe,
10. Bewirtschaftung der städtischen Wälder
nach den gesetzlichen Vorgaben
einschließlich der langfristigen
Forsteinrichtung, der Anlage, Pflege und dem
Schutz der Waldbestände sowie Bau und
Unterhaltung von Wald- und Reitwegen,
Erholungs- und Sondereinrichtungen,
Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald
und den zugeordneten Freiflächen,
Holzeinschlag und sonstige forstliche
Nutzung, dem Verkauf von Walderzeugnissen,
zu dem das Kommunalunternehmen in der
Weise ermächtigt wird, dass es dies im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung
vornimmt, sowie der Erstellung von forstlichen
Gutachten und Waldbewertungsgutachten,
11. Hege und Pflege des Wildes in den
Wildgattern als Eigentümerin,
12. öffentliche Kinderspielplätze vorzuhalten,
zu planen, zu bauen und zu betreiben,
13. die Aufgaben aus dem Gräbergesetz nach
den gesetzlichen Vorschriften unter
Berücksich
tigung der Verordnung über die Zuständigkeit
nach dem Gräbergesetz,
14. die Aufgaben aus dem Gesetz über das
öffentliche Flaggen nach den gesetzlichen und
ört
lichen Vorschriften an Straßen, Plätze und
öffentlichen Freiflächen,
15. die Vertretung der Stadt Krefeld als
Körperschaft in den Wasser- und
Bodenverbänden und Deichverbänden nach
Wasserverbandsgesetz sowie die Bestellung
der Vertreter in deren Organen sowie die
Verwaltung der Mitgliedschaft und
Kostentragung der Beiträge und Gebühren als
Körperschaft,
16. Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und
Verwaltung des Botanischen Gartens,
17. Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen
Straßen im Sinne des § 2 Straßen- und
Wegegesetz NRW soweit die Stadt Krefeld
Straßenbaulastträgerin ist sowie der
öffentlichen selbstständigen Parkflächen,
einschließlich der Verkehrs- und
lngenieursbauten, Lärmschutzanlagen,
Straßenbegleitgrün, Parkleitsystem andere
Verkehrseinrichtungen, der
Straßenentwässerungsanlagen einschließlich
der Senken. Die Stadt Krefeld überträgt im
Rahmen dieser Aufgaben dem
Kommunalunternahmen die ihr gemäß § 9, 9a
Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW) obliegende
Verkehrssicherungspflicht als Teil der
Straßenbaulast. Die Unterhaltung umfasst
auch die Reinigung von Straßen außerhalb
der geschlossenen Ortslage,
18. Betrieb und Unterhaltung von Straßen,
Wegen und Plätzen, die im Eigentum der
Stadt Krefeld sind und nicht als öffentliche
Straße im Sinne des Straßen- und
Wegegesetzes gewidmet sind jedoch der
öffentlichen Nutzung überlassen sind,
19. Planung, Bau und Betrieb von
lngenieurbauwerken, Lichtsignalanlage,
Verkehrszeichen
und Straßen-/Hausnummernschilder,
20. Planung, Bau und Betrieb von
Einrichtungen des Parkraummanagements im
öffentlich ge
widmeten Straßenraum sowie der öffentlichen
selbstständigen Parkflächen,
21. Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen
Grünflächen und deren Einrichtungen wie
Brücke, Denkmälern und Kunstwerken
einschließlich des Wegenetzes,
22. das Kleingartenwesen im Sinne des
Bundeskleingartengesetzes sowie die
Planung, Bau,
Betrieb und Verwaltung der städtischen
Kleingartenanlagen.
Im Rahmen der Aufgabenübertragung gehen
alle mit der übertragenen Aufgabe zusammen
hängenden Rechte und Pflichten
einschließlich der Verkehrssicherungspflicht
auf das Kommu
nalunternehmen über. Verträge zwischen der
Stadt Krefeld und Dritten im Zusammenhang
mit
den übertragenen Aufgaben bedürfen der
einzelvertraglichen Übernahme.
Die Bauleitplanung inklusive der
Grünordnungsplanung und die damit
verbundene Regelung
der Bodennutzung in ihrem Gebiet verbleibt
vollumfänglich bei der Stadt Krefeld. Gleiches
gilt
für die strategische Straßen- und
Verkehrsplanung in Bezug auf alle Straßen im
Sinne des § 3 Straßen- und Wegegesetz
NRW, deren Baulast die Stadt Krefeld trägt.
Die strategische Straßen- und
Verkehrsplanung umfasst neben der
Linienbestimmung insbesondere die
Grundlagenermittlung und Vorplanung (aktuell
entsprechend der HOAI Leistungsbild
Verkehrsanlagen LPH 1 und 2) neuer Straßen
oder die Änderung bei bestehenden Straßen.
Widmungs- und Einziehungsrecht sowie die
Planung im Rahmen der Stadtentwicklung
obliegen der Stadt Krefeld.
(2) Das Kommunalunternehmen nimmt
darüber hinaus im Rahmen eines oder
mehrerer Kooperationsverträge, die die
Aufgabeninhalte und die Umfänge festlegen,
für die Stadt Krefeld folgende Aufgaben wahr:
1. Technische Planung und Bau (aktuell
entsprechend der HOAI Leistungsbild
Verkehrsanla
gen LPH 3 bis 9) von Straßen im Sinne des §
2 Straßen- und Wegegesetz soweit die Stadt
Krefeld Straßenbaulastträgerin wird,
einschließlich der Verkehrs- und
lngenieursbauten, Lärm
schutzanlagen, Straßenbegleitgrün,
Parkleitsystem, anderer
Verkehrseinrichtungen, der Stra
ßenentwässerungsanlagen,
2. Technische Planung und Bau (aktuell
entsprechend der HOAI Leistungsbild
Freianlagen LPH 3 bis 9) von Wegen und
Plätzen, Grün- und Freizeitanlagen und
anderen flächenbezogenen Einrichtungen.
Das Kommunalunternehmen ist berechtigt,
Drittunternehmen im eigenen Namen und
eigene
Rechnung zu beauftragen und diese
Leistungen der Stadt Krefeld weiter zu
berechnen.
(3) Das Kommunalunternehmen kann darüber
hinaus im Rahmen eines oder mehrerer
Koope
rationsverträge, die die Aufgabeninhalte und
die Umfänge festlegen, für die Stadt Krefeld
fol
gende Aufgaben wahrnehmen:
1. Planung und Bau (aktuell entsprechend der
HOAI Leistungsbild Freianlagen LPH 1 bis 9)
von Sportfreianlagen,
2. Betrieb und Unterhaltung der
Sportfreianlagen, der Außenanlagen von
Schwimmbädern, der
Schulsportaußenanlagen sowie des
Erholungsparkes Elfrather Sees,
3. Betrieb und Unterhaltung von Grün- und
Außenanlagen von Gebäuden der Stadt
Krefeld.
(4) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt,
zur Unterstützung seiner Aufgaben und zur
För
derung des Anstaltszwecks Mitgliedschaften
in Zweckverbänden, Genossenschaften,
Verbän
den und Vereinen oder in sondergesetzlichen
Verbänden zu begründen.
(5) Das Kommunalunternehmen wird Mitglied
im Kommunalen Arbeitgeberverband
Nordrhein-
Westfalen e.V.
a)
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Döpcke, Helmut Gerhard Heinrich - genannt Helmut -,
Krefeld, * ‒.‒.‒‒
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken:
Prokura geändert; nunmehr:
Hölters, Peter Gerhard, Krefeld, * ‒.‒.‒‒
a)
Die Satzung wurde durch Beschlüsse vom 17.11.2022 und
28.03.2023 geändert in §§ 1 (Rechtsform, Name,Sitz,
Stammkapital), 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens
(Anstaltszweck)), 3 (Kompetenzen des
Kommunalunternehmens), 5 (Vorstand), 7 (Aufgaben des
Verwaltungsrates), 8 (Einberufung und Beschlüsse des
Verwaltungsrates), 9 (Verpflichtungserklärungen), 13
(Bekanntmachungen), 14 (Überleitungsregelungen), neuer § 10
a (Finanzausstattung des Kommunalunternehmens) und § 10 b
(Innenrevision).
a)
20.09.2023
Delic
Calendar 13.08.2020
Veränderung

HRA 6645: Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (Ostwall 175, 47798 Krefeld). Die Satzung wurde durch Beschluss vom 05.12.2017 und 12.04.2018 geändert in §§ 1 (Rechtsform, Name, Sitz, Stammkapital), 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens ( Anstaltszweck ) ), 5 (Vorstand), 6 (Verwaltungsrat), 7 (Aufgaben des Verwaltungsrates), 8 ( Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates),10 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen), 11 (Jahresabschluss), 14 (Überleitungsregelungen) und 16 (Inkrafttreten) . (1) Die Anstalt übernimmt folgende, auf sie übertragene Aufgaben, die sie im eigenen Namen und in eigener Verantwortung entsprechend § 114 a Abs. 3 Satz 1 GO NRW durchführt: 1. das auf dem Gebiet der Stadt Krefeld anfallende Abwasser zu beseitigen und die hierfür notwendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben. Die Stadt Krefeld überträgt dem Kommunalunternehmen nach § 114a Abs. 3 GO NRW die ihr gemäß § 56 WHG i.V.m. § 46 LWG obliegenden Aufgaben der Abwasserbeseitigung zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Ausgenommen ist die Pflicht zur Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 6 LWG, die bei der Stadt Krefeld verbleibt. Im Umfang der übertragenen Aufgaben ist das Kommunalunternehmen abwasserbeseitigungspflichtig. Das Kommunalunternehmen bereitet die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Krefeld vor, 2. Aufstellung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes entsprechend den Vorgaben von § 38 Abs. 3 LWG, 3. die Gewässerunterhaltung einschließlich des Gewässerausbaus, dem Ausgleich der Wasserführung und den Hochwasserschutz bei den auf dem Gebiet der Stadt Krefeld liegenden Gewässer im Sinne § 3 Abs. 1 Nr. 3 LWG i.V. mit § 4 Abs. 5 WHG nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben gehören auch die Unterhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Insoweit überträgt die Stadt Krefeld der Anstalt gemäß § 62 Abs. 1 LWG in Verbindung mit § 40 WHG die ihr obliegende Gewässerunterhaltungs- und Ausbaupflicht, 4. Planung, Bau und Betrieb der Toilettenanlagen, 5. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 5 LAbfG einschließlich der Erstellung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes i.S.v. § 5a LAbfG und der Abfallbilanzen i.S.v. § 5 c LAbfG, 6. die Straßenreinigung und den Winterdienst nach Maßgaben der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW-StrReinG NRW), 7. Umsetzung der Maßnahmen des Landschaftsplanes, 8. Betrieb und Unterhaltung des Krefelder Urnweltzentrums, 9. Bestattungswesen als Friedhofsträger i.S. § 1 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes - BestG NRW einschließlich der Verwaltung und dem Betrieb der Leichenhallen, des Krematoriums und der Ehrengräber im Sinne des § 27 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld vom 24.05.2016 sowie der Bedarfsplanung, dem Entwurf, Bau, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung der städtischen Friedhöfe, 10. Bewirtschaftung der städtischen Wälder nach den Vorgaben der §§ 32 ff Landesforstgesetz NRW - LfoG einschließlich der langfristigen Forsteinrichtung, der Anlage, Pflege und dem Schutz der Waldbestände sowie Bau und Unterhaltung von Wald- und Reitwegen, Erholungs- und Sondereinrichtungen, Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald und den zugeordneten Freiflächen, Holzeinschlag und sonstige forstliche Nutzung, dem Verkauf von Walderzeugnissen, sowie der Erstellung von forstlichen Gutachten und Waldbewertungsgutachten, 11. Beratung von Vereinen bei der Planung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen. Die Übernahme der Aufgaben nach Ziffer. 2 bis 11 erfolgt mit Inkrafttreten der Änderungssatzung. (2) Die Anstalt kann darüber hinaus jeweils im Auftrag als Erfüllungsgehilfin der Stadt Krefeld folgende Aufgaben wahrnehmen: 1. die Objektplanung, den Bau und die Unterhaltung städtischer Infrastruktureinrichtungen wie Straßenverkehrsanlagen, Wege, Plätze, Brücken, einschließlich der Straßenbeleuchtung und des Straßenbegleitgrüns, Ingenieursbauten, Lärmschutzanlagen, der Anstrahlung besonderer Gebäude, der Lichtsignalanlagen, des Parkleitsystems, anderer Verkehrseinrichtungen und der Senkenreinigung, 2. die Beflaggung der Stadt im Bereich der öffentlichen Straßen, 3. Vertretung der Stadt Krefeld in Wasser- und Deichverbandsgremien, 4. die Durchführung von Absperrmaßnahmen im öffentlichen Raum bei Veranstaltungen, 5. Objektplanung, Bau und Unterhaltung von Grünflächen und Freianlagen für die Fachbereiche der Stadt Krefeld, 6. Objektplanung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung der öffentlichen Grünflächen und deren Einrichtungen einschließlich des Freizeitwegenetzes, 7. Erhaltung (Anlegung, Instandhaltung und Pflege) der Gräber nach § 5 Abs. 3 Gräbergesetz (Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft), 8. Objektplanung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Spielplätzen, 9. technische Betreuung von Spielplatzinitiativen, 10. Durchführung der Maßnahmen für den Naturschutz gemäß §§ 136 a ff BauGB, 11. Betrieb und Unterhaltung des Botanischen Gartens, 12. Betreuung und Verwaltung der Kleingartenanlagen, 13. Objektplanung, Bau, Verwaltung, Unterhaltung und Betrieb der in Anlage 2 aufgeführten Sporteinrichtungen der Stadt Krefeld einschließlich der Gebäudeunterhaltung und Energiebewirtschaftung für die Sport- und Freizeitbauten. Die Wahrnehmung der Aufgaben im Auftrag als Erfüllungsgehilfin erfolgt auf der Grundlage eines mit der Stadt Krefeld für jeden Bereich separat abzuschließenden Leistungsvertrages, der der Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstand vorhanden, vertritt dieser die Anstalt. Sind mehrere Vorstände vorhanden, wird die Anstalt durch zwei Vorstände gemeinschaftlich oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Calendar 23.06.2020
Veränderung

HRA 6645: Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (Ostwall 175, 47798 Krefeld). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hölters, Peter Gerhard, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 14.02.2017
Neueintragung

HRA 6645: Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld (St. Töniser Straße 270, 47804 Krefeld). Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 08.12.2016. Gegenstand des Kommunalunternehmens (Anstaltszweck) ist, das auf dem Gebiet der Stadt Krefeld anfallende Abwasser zu beseitigen und die hierfür notwendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben. Die Stadt Krefeld überträgt dem Kommunalunternehmen nach § 114a Abs. 3 GO NRW die ihr gemäß § 56 WHG i.V.m. § 46 LWG obliegenden Aufgaben der Abwasserbeseitigung zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand vertritt die Anstalt des öffentlichen Rechts gerichtlich und außergerichtlich; die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vorstand: Döpcke, Helmut Gerhard Heinrich - genannt Helmut -, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Horster, Andreas Rainer - genannt Andreas -, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.

Historie 3

20.09.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Helmut Gerhard Heinrich - genannt Helmut - Döpcke
Vorstand

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Peter Gerhard Hölters
Prokurist

23.06.2020
Adressänderung

Alte Anschrift:
St. Töniser Str. 270
47804 Krefeld

Neue Anschrift:
Ostwall 175
47798 Krefeld

Entscheideränderung
14.02.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Helmut Gerhard Heinrich Döpcke
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Rainer Horster
Vorstandsmitglied

Registervorgang

Neueintragung 14.02.2017