Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
13 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
7.
Behrens, Christian, * ‒.‒.‒‒, An-
germünde OT Schmargendorf
Nicht mehr Geschäftsführer:
6. Kitzing, Wilhelm Ernst |
|
|
a)
09.06.2023
Rensch |
12 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
6.
Kitzing, Wilhelm Ernst, * ‒.‒.‒‒,
Nordwestuckermark OT Weggun
Nicht mehr Geschäftsführer:
5. Bechly, Manuela, geb. Schmidt |
|
|
a)
22.11.2022
Rensch |
HRB 1838 NP: Kommunale Entwicklungsgesellschaft Uckermark mbH, Boitzenburger Land OT Haßleben, Kuhzer Str. 26, 17268 Boitzenburger Land OT Haßleben. Geschäftsführer: Bechly, Manuela, geb. Schmidt, * ‒.‒.‒‒, Mittenwalde. Nicht mehr Geschäftsführer: Claus, Markus
HRB 1838 NP: Kommunale Entwicklungsgesellschaft Uckermark mbH, Boitzenburger Land OT Haßleben, Kuhzer Str. 26, 17268 Boitzenburger Land OT Haßleben. Geschäftsführer: Claus, Markus, * ‒.‒.‒‒, Templin. Nicht mehr Geschäftsführer: Lichter, Burkhard
HRB 1838 NP: Kommunale Entwicklungsgesellschaft Uckermark mbH, Boitzenburger Land OT Haßleben, Kuhzer Str. 26, 17268 Boitzenburger Land OT Haßleben. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Milmersdorfer Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH mit Sitz in Milmersdorf (Amtsgericht Neuruppin HRB 992) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
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