28 |
a)
Kommunale Trägergesellschaft
Cottbus mbH
b)
Geschäftsanschrift:
Vorparkstraße 3, 03042 Cottbus
c)
(1) Die Kommunale Trägerge-
sellschaft Cottbus mbH (Körper-
schaft) verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Zwecke der Körperschaft sind:
- die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öf-
fentlichen Gesundheitspflege;
- die Förderung der Jugendhilfe;
- die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr und
- die Förderung des Wohlfahrts-
wesens.
(3) Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch:
- den Betrieb eines Kindergartens
bzw. zweckgebundene Zuschüsse
an einen ebenfalls gemeinnützigen
Kitabetreiber;
- die Unterstützung des Trägers
des Rettungsdienstes bei der Er-
bringung rettungsdienstlicher
Aufgaben;
- Mittelweitergaben i.S.d. § 58 Nr.
1 AO
- ein planmäßiges Zusammenwir-
ken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit
der "Die Kinderwelt gGmbH",
steuerbegünstigten Betrieben ge-
werblicher Art der Medizinischen
Universität Lausitz - Carl Thiem
sowie steuerbegünstigten Betrie-
ben gewerblicher Art und gemein-
nützigen Tochtergesellschaften
der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Eine
Aufstellung und namentliche Be-
nennung der Kooperationspartner
wird der Finanzverwaltung ge-
mäß AEAO Nr. 8 zu § 57 AO bei
Beginn der Kooperation und Än-
derung des Kooperationspartners
vorgelegt. Das planmäßige Zu-
sammenwirken umfasst die Per-
sonalgestellung bzw. Überlassung
von Arbeitnehmern und die Über-
lassung von beweglichen und un-
beweglichen Wirtschaftsgütern
an die Kooperationspartner sowie
den Austausch von Verwaltungs-
und Managementleistungen und
den Austausch von Beratungs-
und Unterstützungsleistungen für
Baumaßnahmen auf dem Gelän-
de der Medizinischen Universität
Lausitz - Carl Thiem. |
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
5. Scholl, Sebastian
Geschäftsführer:
6.
Kerzel, Daniela, geb. Höpfner,
* ‒.‒.‒‒, Cottbus
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
Nicht mehr Prokurist:
8. Stewig-Nitschke, Andrea, geb.
Börner
Nicht mehr Prokurist:
13. Dr. med. Schmidt, Marta Sabine
Cornelia, geb. Krüger |
a)
Die Gesellschafterversammlung
vom 10.06.2024 hat die Neufassung
des Gesellschaftsvertrges beschlos-
sen. Geändert wurden insbeonde-
re § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand
des Unternehmens und Gemeinnüt-
zigkeitI |
a)
11.07.2024
Malek |
26 |
c)
§ 2
(1) Die Carl-Thiem-Klinikum
gGmbH (Körperschaft) verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zwecke der Körperschaft sind
- die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öf-
fentlichen Gesundheitspflege;
- die Förderung von Wissenschaft
und Forschung;
- die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr;
- die Förderung der Altenhilfe;
- die Förderung des Wohlfahrts-
wesens.
(3) Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch:
- die Feststellung, Heilung, Lin-
derung oder Verhütung der Ver-
schlimmerung von Krankheiten,
Leiden oder Körperschäden, die
Verhinderung und
Verminderung von Krankheitsrisi-
ken sowie die Geburtshilfe durch
hochqualifizierte ärztliche und
pflegerische Hilfeleistungen;
- den Betrieb und die Unterhal-
tung eines Krankenhauses der
Schwerpunktversorgung mit den
Ausbildungsstätten, den sonstigen
Nebeneinrichtungen,
Nebenbetrieben, Zweckbetrieben
und ambulanten Einrichtungen
insbesondere nach § 95 bzw. 311
Abs. 2 SGB V;
- Wahrnehmung von Aufgaben
der gesundheitlichen Prävention
und Gesundheitsfürsorge;
- die Erbringung von Leistungen
der ambulanten und stationären
Pflege;
- den Betrieb von Einrichtungen
zur Betreuung älterer und/oder
pflegebedürftiger Menschen, die
in besonderem Maße den in § 53
AO genannten Personen die-
nen. Mindestens zwei Drittel der
Leistungen kommen notleiden-
den bzw. gefährdeten Personen im
Sinne des § 53 AO zu Gute;
- den Betrieb eines Kindergartens
bzw. zweckgebundene Zuschüsse
an einen ebenfalls gemeinnützigen
Kitabetreiber;
- die Vorbereitung auf berufliche
Tätigkeiten;
- die Durchführung von Aus- und
Weiterbildung;
- die Durchführung von Lehre und
Studium;
- die Durchführung wissenschaft-
licher Veranstaltungen und For-
schungsvorhaben;
- den forschungsbasierten Inno-
vations- und Technologietransfer
zwischen dem klinischen Alltag
und der Gesundheitswirtschaft;
- die Unterstützung des Trägers
des Rettungsdienstes bei der Er-
bringung rettungsdienstlicher
Aufgaben;
- die planmäßige Erbringung von
Kooperationsleistungen gemäß §
57 (3) AO (die Erbringung ärzt-
licher, medizinischer, labor-, be-
triebs- und
hygieneärztlicher Leistungen,
Nutzungsüberlassungen von Räu-
men, Inventar, Geräten und Park-
plätzen, Bereitstellung von Medi-
en, Erbringung von Kon-
zernführungsleistungen sowie
Verwaltungsdienstleistungen im
Bereich Verwaltung, Qualitätsma-
nagement, Arbeitssicherheit und
Datenschutz, IT-
Dienstleistungen, Bereitstellung
und Überlassung von Personal
und Erbringung sonstiger Dienst-
leistungen, Beschaffung und Lie-
ferung von Waren durch den
Zentraleinkauf und die Kranken-
hausapotheke) an andere steu-
erbegünstigte Körperschaften
des Konzerns CTK sowie fol-
gende gemeinnützige Einrich-
tungen: Spremberger Kranken-
haus GmbH, Städtisches Kran-
kenhaus Eisenhüttenstadt GmbH,
Naemi-Wilke-Stift Krankenhaus
und lutherische Diakonissen-An-
stalt, MVZ - Poliklinik Sprem-
berg GmbH, DRK-Rettungsdienst
Schlesische Oberlausitz gGmbH,
Technische Akademie Wuppertal
e.V., DRK Blutspendedienst
Nord-Ost gemeinnützige GmbH,
FC Energie Cottbus e.V., Lausitz
Klinik Forst GmbH, Sana Klini-
ken Niederlausitz gGmbH unter
Beachtung der Regelungen des
§ 91 (5) BbgKVerf sowie
- alle Maßnahmen und Geschäfte,
die unmittelbar dieser Aufgaben-
erfüllung unter Beachtung der Ge-
meinnützigkeit dienen.
(4) Die Gesellschaft ist zu allen
Maßnahmen und Geschäften be-
rechtigt, die mit dem Unterneh-
mensgegenstand (§ 2 Abs. 3)
in Verbindung stehen. Sie kann
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben
anderer Unternehmen bedienen,
sich an ihnen beteiligen oder sol-
che Unternehmen errichten, er-
werben und pachten
und ferner Interessengemeinschaf-
ten eingehen, soweit der Stadt ei-
ne angemessene Einflussnahme
ermöglicht wird, der Unterneh-
mensgegenstand durch den öf-
fentlichen Zweck gerechtfertigt
ist, die Betätigung des Unterneh-
mens nach Art und Umfang in ei-
nem angemessenen Verhältnis zur
Leistungsfähigkeit und dem Be-
darf der Stadt Cottbus/Chösebuz
steht und soweit dies mit der Ge-
meinnützigkeit vereinbar ist. Für
den Fall der Gründung oder
Übernahme einer Tochtergesell-
schaft sowie einer mittelbaren Be-
teiligung ist die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung
einzuholen. Im
Gesellschaftsvertrag der Tochter-
gesellschaft bzw. der mittelbaren
Beteiligung ist die entsprechende
Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1
bis 8 BbgKVerf
festzuschreiben, soweit nicht ein
Fall des § 96 Abs. 3 BbgKVerf
gegeben ist.
(5) Die Körperschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke. Die Mittel der Körperschaft
dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke ver-
wendet werden. Der Gesellschaf-
ter darf keine Gewinnanteile und
in seiner Eigenschaft als Gesell-
schafter auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mit-
teln der Körperschaft erhalten. Es
darf keine Person durch Ausga-
ben, die dem Zweck der Körper-
schaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergü-
tungen begünstigt werden.
(6) Das Unternehmen der Ge-
sellschaft ist ein Tendenzbetrieb
im Sinne des § 118 Betriebsver-
fassungsgesetz idF der Bek.v.
25.09.2001.
(7) Der Satzungszweck der För-
derung des öffentlichen Gesund-
heitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege wird neben den
in Absatz 3 genannten Maß-
nahmen durch die Zuwendung des
Krankenhausbetriebes an die Me-
dizinische Universität Lausitz -
Carl Thiem verwirklicht.
(8) Dieser § 2 tritt mit Ablauf
des Übertragungsstichtags außer
Kraft. Es gelten fortan ausschließ-
lich die Regelungen des § 2a die-
ses Vertrags.
§ 2 a
(1) Die Carl-Thiem-Klinikum
gGmbH (Körperschaft) verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zwecke der Körperschaft sind:
- die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öf-
fentlichen Gesundheitspflege;
- die Förderung der Jugendhilfe;
- die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr und
- die Förderung des Wohlfahrts-
wesens.
(3) Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch:
- den Betrieb eines Kindergartens
bzw. zweckgebundene Zuschüsse
an einen ebenfalls gemeinnützigen
Kitabetreiber;
- die Unterstützung des Trägers
des Rettungsdienstes bei der Er-
bringung rettungsdienstlicher
Aufgaben;
- Mittelweitergaben i.S.d. § 58 Nr.
1 AO
- ein planmäßiges Zusammenwir-
ken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit
der "Die Kinderwelt gGmbH",
dem steuerbegünstigten Betrieb
gewerblicher Art (BgA)
"Universitätsklinikum" der Me-
dizinischen Universität Lausitz
sowie steuerbegünstigten Betrie-
ben gewerblicher Art und gemein-
nützigen Tochtergesellschaften
der Stadt Cottbus/Chosebuz. Eine
Aufstellung und namentliche Be-
nennung der Kooperationspartner
wird der Finanzverwaltung gemäß
AEAO Nr. 8 zu § 57 AO bei Be-
ginn der Kooperation und Ände-
rung des Kooperationspartners
vorgelegt. Das planmäßige Zu-
sammenwirken umfasst die Per-
sonalgestellung bzw. Überlas-
sung von Arbeitnehmern und die
Überlassung von beweglichen und
unbeweglichen Wirtschaftsgütern
an die Kooperationspartner sowie
den Austausch von Ver-
waltungs- und Managementleis-
tungen und den Austausch von
Beratungs- und Unterstützungs-
leistungen für Baumaßnahmen auf
dem Gelände der Medizini-
schen Universität Lausitz - Carl
Thiem.
(4) Die Gesellschaft ist unter Be-
achtung der Regelungen des § 91
Abs. 5 BbgKVerf zu allen Maß-
nahmen und Geschäften berech-
tigt, die mit dem
Unternehmensgegenstand (§ 2a
Abs. 3) in Verbindung stehen. Sie
kann sich zur Erfüllung ihrer Auf-
gaben anderer Unternehmen be-
dienen, sich an ihnen beteili-
gen oder solche Unternehmen er-
richten, erwerben und pachten und
ferner Interessengemeinschaften
eingehen, soweit der Stadt eine
angemessene Einflussnahme er-
möglicht wird, der Unternehmens-
gegenstand durch den öffentlichen
Zweck gerechtfertigt ist, die Betä-
tigung des Unterneh-
mens nach Art und Umfang in ei-
nem angemessenen Verhältnis zur
Leistungsfähigkeit und dem Be-
darf der Stadt Cottbus/Chosebuz
steht und
soweit dies mit der Gemeinnützig-
keit vereinbar ist. Für den Fall der
Gründung oder Übernahme einer
Tochtergesellschaft sowie einer
mittelbaren
Beteiligung ist die Zustimmung
der Stadtverordnetenversammlung
einzuholen. Im Gesellschaftsver-
trag der Tochtergesellschaft bzw.
der mittelbaren Beteili-
gung ist die entsprechende An-
wendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis
8 BbgKVerf festzuschreiben, so-
weit nicht ein Fall des § 96 Abs. 3
BbgKVerf gegeben ist.
(5) Die Körperschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke. Die Mittel der Körperschaft
dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwen-
det werden. Der Gesellschafter
darf, vorbehaltlich § 58 Nr. 1 AO,
keine Gewinnanteile und in seiner
Eigenschaft als Gesell-
schafter auch keine sonstigen Zu-
wendungen aus Mitteln der Kör-
perschaft erhalten. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft
fremd sind oder durch unverhält-
nismäßig hohe Vergütungen be-
günstigt werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung
vom 07.06.2024 hat die Neufas-
sung des Gesellschaftsvertrages be-
schlossen. Geändert wurden insbe-
sondere § 2 und § 2 a (Gegenstand
des Unternehmens) |
a)
27.06.2024
Malek |