Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH, Detmold, (Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold).Die Gesellschafterversammlungen vom 14.09.2008 und 24.09.2008 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt das Hauptziel, als kommunale Planungs- und Organisationsgesellschaft gem. § 3 Regionalisierungsgesetz NW, eine angemessene Verkehrsbedienung für den Kreis Lippe im öffentlichen Personennahverkehr durch ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Verkehrssystem sicherzustellen und das Angebot weiterzuentwickeln. Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Planung und Organisation des Verkehrsangebotes; 2. Aufstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplans und dessen Fortschreibung gem. §§ 8 und 9 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, wobei die Rechte der betroffenen Gemeinden nach § 9 (1) Satz 1 und 2 LaRegG NW unberührt bleiben; 3. Auferlegung oder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen gem. § 3 (2) LaRegG NW (ggf. nach Ausschreibung) im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe; 4. Bestellung und Finanzierung zusätzlicher Verkehrsleistungen im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe; 5. Hinwirken auf ein koordiniertes Verkehrsangebot im ÖPNV; 6. Verwaltung und Weitergabe von Fördermitteln gem. §§ 12, 13 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe; 7. Hinwirken auf einheitliche techn. Standards für Fahrzeuge und Haltepunkte; 8. Hinwirken auf eine einheitliche Tarifstruktur; 9. Ermittlung von Daten- und Plaungsgrundlagen; 10. Vertretung der lippischen Interessen gegenüber dem Zweckverband Verkehrsverbund OWL, dem Land NW, den Nachbarkreisen, den Nachbarverbünden sowie den Verkehrsunternehmen; 11. Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden; 12. Erarbeitung von Leitlinien für das Marketingkonzept. Die Gesellschafter bringen alle ÖPNV-Angelegenheiten - auch soweit ÖPNV-Aufgaben durch eine Gemeinde im Rahmen des § 4 (1) LaRegG NW selbst durchgeführt werden - im Sinne einer koordinierten Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes (§ 2 (3) LaRegG NW) in die Gesellschaft ein. Die Einführung neuer oder die wesentliche Änderung bestehender und von der Gesellschaft finanzierter Ortslinien ist nur einvernehmlich mit der betroffenen Gemeinde zulässig. Die besondere Stellung der Städte mit Stadtverkehrsgesellschaften gem. § 3 (1) LaRegG NW bleibt unberührt. Die Gesellschaft kann darüber hinaus weitere Aufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und -organisation übernehmen. Die Gesellschaft kann sich auch wirtschaftlich betätigen, insbesondere können Linienverkehr oder Sonerlinienverkehr beantragt, Genehmigungen gehalten oder Betriebsführungen übernommen werden.
32657 Lemgo
Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.lippe.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Lemgo
Rechtsform: GmbH