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Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH, Lemgo (HRB 4303)

Firmendaten

Anschrift
Schloßstr. 18
32657 Lemgo
Frühere Anschriften: 1
Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 05231/62-0
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.lippe.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1996
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 4303
Amtsgericht: Lemgo
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH aus Lemgo ist im Handelsregister Lemgo unter der Nummer HRB 4303 verzeichnet. Nach der Gründung am 30.01.1996 hat die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1)Die Gesellschaft verfolgt das Hauptziel, als kommunale Planungs- und Organisationsgesellschaft gem. § 3 Regionalisierungsgesetz NW, eine angemessene Verkehrsbedienung für den Kreis Lippe im öffentlichen Personennahverkehr durch ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Verkehrssystem sicherzustellen und das Angebot weiterzuentwickeln. Daneben gehört zu ihrem Unternehmensgegenstand die Bereitstellung von Infrastruktur und Fahrzeugen für postfossile Mobilität im öffentlichen Verkehr. Dabei wird die Gesellschaft als Inhouse-Dienstleister ihrer unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafter im kommunal- und vergaberechtlich zulässigen Rahmen tätig. (2)Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1.Planung und Organisation des Verkehrsangebotes; 2.Aufstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplans und dessen Fortschreibung gem. §§ 8 und 9 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, wobei die Rechte der betroffenen Gemeinden nach § 9 (1) Satz 1 und 2 LaRegG NW unberührt bleiben; 3.Auferlegung oder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen gem. § 3 (2) LaRegG NW (ggf. nach Ausschreibung) im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe; 4.Bestellung und Finanzierung zusätzlicher Verkehrsleistungen im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe; 5.Hinwirken auf ein koordiniertes Verkehrsangebot im ÖPNV; 6.Verwaltung und Weitergabe von Fördermitteln gem. §§ 12, 13 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe; 7.Hinwirken auf einheitliche techn. Standards für Fahrzeuge und Haltepunkte; 8.Hinwirken auf eine einheitliche Tarifstruktur; 9.Ermittlung von Daten- und Planungsgrundlagen; 10.Vertretung der lippischen Interessen gegenüber dem Zweckverband Verkehrsverbund OWL, dem Land NW, den Nachbarkreisen, den Nachbarverbünden sowie den Verkehrsunternehmen; 11.Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden; 12.Erarbeitung von Leitlinien für das Marketingkonzept; 13.Beschaffung und Nutzungsüberlassung von Infrastruktur und Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr nach den Vorgaben der Gesellschafter. (3)Die Gesellschafter bringen alle ÖPNV-Angelegenheiten - auch soweit ÖPNV-Aufgaben durch eine Gemeinde im Rahmen des § 4 (1) LaRegG NW selbst durchgeführt werden - im Sinne einer koordinierten Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes (§ 2 (3) LaRegG NW) in die Gesellschaft ein. Die Einführung neuer oder die wesentliche Änderung bestehender und von der Gesellschaft finanzierter Ortslinien ist nur einvernehmlich mit der betroffenen Gemeinde zulässig. Die besondere Stellung der Städte mit Stadtverkehrsgesellschaften gem. § 3 (1) LaRegG NW bleibt unberührt. (4) Die Gesellschaft kann darüber hinaus weitere Aufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und -organisation übernehmen. Die Gesellschaft kann, soweit dies mit ihrem Gegenstand nach Abs.(1) vereinbar ist, auch personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen halten oder Betriebsführung übernehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Tätigkeiten ausüben, die ihrem Unternehmensgegenstand dienlich sind. Sie kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Vergabe- und Beihilfenrechts, und unter Wahrung ihrer Inhouse-Fähigkeit gegenüber ihren Gesellschaftern an anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder erwerben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 100.000,00 DEM. Die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 24.01.2025)

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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
5 Einzelprokura:
Brosig, Thomas, Blomberg, * ‒.‒.‒‒
a)
23.01.2025
Meier
4 b)
Lemgo
Geschäftsanschrift:
Schlossstraße 18, 32657 Lemgo
c)
(1)Die Gesellschaft verfolgt das Hauptziel,
als kommunale Planungs- und
Organisationsgesellschaft gem. § 3
Regionalisierungsgesetz NW, eine
angemessene Verkehrsbedienung für den
Kreis Lippe im öffentlichen
Personennahverkehr durch ein
flächendeckendes, bedarfsgerechtes
Verkehrssystem sicherzustellen und das
Angebot weiterzuentwickeln. Daneben
gehört zu ihrem Unternehmensgegenstand
die Bereitstellung von Infrastruktur und
Fahrzeugen für postfossile Mobilität im
öffentlichen Verkehr. Dabei wird die
Gesellschaft als Inhouse-Dienstleister ihrer
unmittelbaren und mittelbaren
Gesellschafter im kommunal- und
vergaberechtlich zulässigen Rahmen tätig.
(2)Die Gesellschaft nimmt insbesondere
folgende Aufgaben wahr:
1.Planung und Organisation des
Verkehrsangebotes;
2.Aufstellung des Entwurfs des
Nahverkehrsplans und dessen
Fortschreibung gem. §§ 8 und 9 LaRegG
NW im Namen und für Rechnung des
Aufgabenträgers Kreis Lippe, wobei die
Rechte der betroffenen Gemeinden nach §
9 (1) Satz 1 und 2 LaRegG NW unberührt
bleiben;
3.Auferlegung oder Vereinbarung
gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen
gem. § 3 (2) LaRegG NW (ggf. nach
Ausschreibung) im Namen und für
Rechnung des Aufgabenträgers Kreis
Lippe;
4.Bestellung und Finanzierung zusätzlicher
Verkehrsleistungen im Namen und für
Rechnung des Aufgabenträgers Kreis
Lippe;
5.Hinwirken auf ein koordiniertes
Verkehrsangebot im ÖPNV;
6.Verwaltung und Weitergabe von
Fördermitteln gem. §§ 12, 13 LaRegG NW
im Namen und für Rechnung des
Aufgabenträgers Kreis Lippe;
7.Hinwirken auf einheitliche techn.
Standards für Fahrzeuge und Haltepunkte;
8.Hinwirken auf eine einheitliche
Tarifstruktur;
9.Ermittlung von Daten- und
Planungsgrundlagen;
10.Vertretung der lippischen Interessen
gegenüber dem Zweckverband
Verkehrsverbund OWL, dem Land NW, den
Nachbarkreisen, den Nachbarverbünden
sowie den Verkehrsunternehmen;
11.Beratung der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden;
12.Erarbeitung von Leitlinien für das
Marketingkonzept;
13.Beschaffung und Nutzungsüberlassung
von Infrastruktur und Fahrzeugen im
öffentlichen Verkehr nach den Vorgaben
der Gesellschafter.
(3)Die Gesellschafter bringen alle ÖPNV-
Angelegenheiten - auch soweit ÖPNV-
Aufgaben durch eine Gemeinde im
Rahmen des § 4 (1) LaRegG NW selbst
durchgeführt werden - im Sinne einer
koordinierten Planung und Ausgestaltung
des Leistungsangebotes (§ 2 (3) LaRegG
NW) in die Gesellschaft ein. Die Einführung
neuer oder die wesentliche Änderung
bestehender und von der Gesellschaft
finanzierter Ortslinien ist nur einvernehmlich
mit der betroffenen Gemeinde zulässig.
Die besondere Stellung der Städte mit
Stadtverkehrsgesellschaften gem. § 3 (1)
LaRegG NW bleibt unberührt.
(4) Die Gesellschaft kann darüber hinaus
weitere Aufgaben im Bereich der
Verkehrsplanung und -organisation
übernehmen. Die Gesellschaft kann, soweit
dies mit ihrem Gegenstand nach Abs.(1)
vereinbar ist, auch
personenbeförderungsrechtliche
Genehmigungen halten oder
Betriebsführung übernehmen. Die
Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen
und Tätigkeiten ausüben, die ihrem
Unternehmensgegenstand dienlich sind.
Sie kann sich im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere des Vergabe-
und Beihilfenrechts, und unter Wahrung
ihrer Inhouse-Fähigkeit gegenüber ihren
Gesellschaftern an anderen Unternehmen
beteiligen, solche gründen oder erwerben.
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Für
Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und
Tochterunternehmen der Gesellschafter sind die
Geschäftsführer befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Sitzverlegung nach Lemgo, die Änderung des
Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen
Vertretungsbefugnis beschlossen.
a)
01.10.2024
Suermann
1 a)
Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe
(KVG) mbH
b)
Detmold
c)
Die Gesellschaft verfolgt das Hauptziel, als
kommunale Planungs- und
Organisationsgesellschaft gem. § 3
Regional!sierungsgesetz NW, eine
angemessene Verkehrsbedienung für den
Kreis Lippe im öffentlichen
Personennahverkehr durch ein
flächendeckendes, bedarfsgerechtes
Verkehrssystem sicherzustellen und das
Angebot weiterzuentwickeln. Die
Gesellschaft nimmt insbesondere folgende
Aufgaben wahr:
1. Planung und Organisation des
Verkehrsangebotes;
2. Aufstellung des Entwurfs des
Nahverkehrsplans und dessen
Fortschreibung gem. §§ 8 und 9 LaRegG
NW im Namen und für Rechnung des
Aufgabenträgers Kreis Lippe, wobei die
Rechte der betroffenen Gemeinden nach §
9 (1) Satz 1 und 2 LaRegG NW unberührt
bleiben;
3. Auferlegung oder Vereinbarung
gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen
gem. § 3 (2) LaRegG NW (ggf. nach
Ausschreibung) im Namen und für
Rechnung des Aufgabenträgers Kreis
Lippe;
4. Bestellung und Finanzierung zusätzlicher
Verkehrsleistungen im Namen und für
Rechnung des Aufgabenträgers Kreis
Lippe;
5. Hinwirken auf ein koordiniertes
Verkehrsangebot im ÖPNV;
6. Verwaltung und Weitergabe von
Fördermitteln gem. §§ 12, 13 LaRegG NW
im Namen und für Rechnung des
Aufgabenträgers Kreis Lippe;
7. Hinwirken auf einheitliche techn.
Standards für Fahrzeuge und Haltepunkte;
8. Hinwirken auf eine einheitliche
Tarifstruktur;
9. Ermittlung von Daten- und
Planungsgrundlagen;
10. Vertretung der lippischen Interessen
gegenüber dem Zweckverband
Verkehrsverbund OWL, dem Land NW, den
Nachbarkreisen, den Nachbarverbünden
sowie den Verkehrsunternehmen;
11. Beratung der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden;
12. Erarbeitung von Leitlinien für das
Marketingkonzept.
Die Gesellschafter bringen alle ÖPNV-
Angelegenheiten - soweit ÖPNV-Aufgaben
durch eine Gemeinde im Rahmen des § 4
(1) LaRegG NW selbst durchgeführt
werden - im Sinne einer koordinierten
Planung und Ausgestaltung des
Leistungsangebotes (§ 2 (3) LaRegG NW)
in die Gesellschaft ein. Die Einführung
neuer oder die wesentliche Änderung
bestehender und von der Gesellschaft
finanzierter Ortslinien ist nur einvernehmlich
mit der betroffenen Gemeinde zulässig. Die
besondere Stellung der Städte mit
Stadtverkehrsgesellschaften gem. § 3 (1)
LaRegG NW bleibt unberührt.
Die Gesellschaft kann darüber hinaus
weitere Aufgaben im Bereich der
Verkehrsplanung und -organisation
übernehmen.
100.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Oberwöhrmeier, Achim, Dipl.-Ing, Detmold
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.1996
a)
10.03.2004
Schrader
b)
Tag der ersten
Eintragung: 14.05.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
2453 Amtsgericht
Detmold getreten.
Freigegeben am
12.02.2004.
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 ff. Sbd.
Calendar 09.10.2008
Veränderung

Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH, Detmold, (Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold).Die Gesellschafterversammlungen vom 14.09.2008 und 24.09.2008 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt das Hauptziel, als kommunale Planungs- und Organisationsgesellschaft gem. § 3 Regionalisierungsgesetz NW, eine angemessene Verkehrsbedienung für den Kreis Lippe im öffentlichen Personennahverkehr durch ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Verkehrssystem sicherzustellen und das Angebot weiterzuentwickeln. Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Planung und Organisation des Verkehrsangebotes; 2. Aufstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplans und dessen Fortschreibung gem. §§ 8 und 9 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe, wobei die Rechte der betroffenen Gemeinden nach § 9 (1) Satz 1 und 2 LaRegG NW unberührt bleiben; 3. Auferlegung oder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen gem. § 3 (2) LaRegG NW (ggf. nach Ausschreibung) im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe; 4. Bestellung und Finanzierung zusätzlicher Verkehrsleistungen im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe; 5. Hinwirken auf ein koordiniertes Verkehrsangebot im ÖPNV; 6. Verwaltung und Weitergabe von Fördermitteln gem. §§ 12, 13 LaRegG NW im Namen und für Rechnung des Aufgabenträgers Kreis Lippe; 7. Hinwirken auf einheitliche techn. Standards für Fahrzeuge und Haltepunkte; 8. Hinwirken auf eine einheitliche Tarifstruktur; 9. Ermittlung von Daten- und Plaungsgrundlagen; 10. Vertretung der lippischen Interessen gegenüber dem Zweckverband Verkehrsverbund OWL, dem Land NW, den Nachbarkreisen, den Nachbarverbünden sowie den Verkehrsunternehmen; 11. Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden; 12. Erarbeitung von Leitlinien für das Marketingkonzept. Die Gesellschafter bringen alle ÖPNV-Angelegenheiten - auch soweit ÖPNV-Aufgaben durch eine Gemeinde im Rahmen des § 4 (1) LaRegG NW selbst durchgeführt werden - im Sinne einer koordinierten Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes (§ 2 (3) LaRegG NW) in die Gesellschaft ein. Die Einführung neuer oder die wesentliche Änderung bestehender und von der Gesellschaft finanzierter Ortslinien ist nur einvernehmlich mit der betroffenen Gemeinde zulässig. Die besondere Stellung der Städte mit Stadtverkehrsgesellschaften gem. § 3 (1) LaRegG NW bleibt unberührt. Die Gesellschaft kann darüber hinaus weitere Aufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und -organisation übernehmen. Die Gesellschaft kann sich auch wirtschaftlich betätigen, insbesondere können Linienverkehr oder Sonerlinienverkehr beantragt, Genehmigungen gehalten oder Betriebsführungen übernommen werden.

Historie 3

23.01.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Brosig
Prokurist

01.10.2024
Adressänderung

Alte Anschrift:
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Neue Anschrift:
Schloßstr. 18
32657 Lemgo

10.03.2004
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Achim Oberwöhrmeier
Geschäftsführer