HRB 207112: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Harburg mbH, Winsen (Luhe), Löhnfeld 26, 21423 Winsen (Luhe). Eine aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 207112: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Harburg mbH, Winsen (Luhe), Löhnfeld 26, 21423 Winsen (Luhe). Eine aktuelle Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 207112: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Harburg mbH, Winsen (Luhe), Löhnfeld 26, 21423 Winsen (Luhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2017. Geschäftsanschrift: Löhnfeld 26, 21423 Winsen (Luhe). Gegenstand: (1) Die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren und sozial verantwortbaren Bedingungen. (2) Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch der Bau und die Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetriebe und von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Stammkapital: 80.771,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thurmann, Joachim, Stelle, * ‒.‒.‒‒. Der/Die Geschäftsführer ist/sind kraft Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2017 ermächtigt, innerhalb von höchstens fünf Jahren ab dem Tag dieser Eintragung das Stammkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 19.229,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2017). Das Bezugsrecht der Gesellschafter kann durch den/die Geschäftsführer ausgeschlossen werden.