Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
c)
Gegenstand geändert, nun:
Versorgung des Stadtgebiets mit Trinkwasser,
Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet,
die Erzeugung, der Bezug, die Verteilung und
der Vertrieb von Energie, inklusive der
Errichtung, Sanierung und Unterhaltung der
hierfür erforderlichen Anlagen und Gebäude,
Betrieb des Stadtnetzes (Glasfasernetz),
Errichtung, Schließung, Betrieb,
Instandsetzung und Unterhalt des
Hallenbades samt zugehöriger Nebenbetriebe,
Errichtung, Schließung, Betrieb,
Instandsetzung und Unterhalt von
Parkeinrichtungen. |
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a)
28.02.2024
Unger |
HRA 78817: Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg, Penzberg, Am Alten Kraftwerk 3, 82377 Penzberg. Bestellt: Vorstand: Behre, André Rolf Wolfgang, Weilheim i. OB., * ‒.‒.‒‒.
HRA 78817: Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg, Penzberg, Am Alten Kraftwerk 3, 82377 Penzberg. Ausgeschieden: Vorstand: Vilgertshofer, Josef Albert, Rieden am Forggensee, * ‒.‒.‒‒.
HRA 78817: Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg, Penzberg, Am Alten Kraftwerk 3, 82377 Penzberg. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Der Vorstand vertritt allein.
HRA 78817: Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg, Penzberg, Am Alten Kraftwerk 3, 82377 Penzberg. Gegenstand geändert, nun: Versorgung des Stadtgebiets mit Trinkwasser; Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet; Erzeugung, der Bezug die Verteilung und der Vertrieb von Energie; Betrieb des Stadtnetzes (Glasfasernetz); Errichtung, Betrieb, Instandsetzung und Unterhalt des Wellenbades. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die für eine Beteiligung der Stadt geltenden Vorschriften entsprechend angewandt werden und die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die vorgenannten Aufgaben unter den Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 2 GO auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, anstelle der Stadt Penzberg: Satzungen über die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Einrichtungen, Satzungen über die Erhebung von Abgaben und Entgelten für die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Aufgaben einschließlich der Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz, im Rahmen der Gesetze Verordnungen für das nach Abs. 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. Die Rechte des Stadtrats aus Art. 90 Abs. 2 S. 4 GO werden hierdurch nicht berührt. Das Kommunalunternehmen kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit es hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung, auch für Arbeitnehmer. Der Vorstand übt die Funktion des Dienstvorgesetzten aus, der Verwaltungsrat die der obersten Dienstbehörde.
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