Komposit Risikoberatungs- und Versicherungsvermittlungs-GmbH, Ladenburg, Wallstadter Straße 59, 68526 Ladenburg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 24.09.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Komposit Risikoberatungs- und Versicherungsvermittlungs-GmbH, Ladenburg, Wallstadter Straße 59, 68526 Ladenburg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ABB AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4664) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Komposit Risikoberatungs- und Versicherungsvermittlungs-GmbH, Ladenburg, Wallstadter Straße 59, 68526 Ladenburg. Der zwischen der Gesellschaft und der "ABB Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 5243) am 20.11.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2012 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Komposit Risikoberatungs- und Versicherungsvermittlungs-GmbH, Ladenburg, Wallstadter Straße 59, 68526 Ladenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Daugird, Harry, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Heinstein, Karl-Otto, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
Komposit Risikoberatungs- und Versicherungsvermittlungs-GmbH, Ladenburg, Wallstadter Straße 59, 68526 Ladenburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Wallstadter Straße 59, 68526 Ladenburg. Prokura erloschen: Kümpel, Bodo, Lampertheim, * ‒.‒.‒‒.
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