Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt am Main, Hamburger Allee 2-4 (Westendgate), 60486 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Konami Digital Entertainment B.V. am 01.12.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt am Main, Hamburger Allee 2-4 (Westendgate), 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 14.10.2013 und dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft mit der Konami Digital Entertainment B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Kamer van Koophandel Amsterdam Nr. 33297816) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, wenn die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt am Main, Berner Str. 103-105, 60437 Frankfurt am Main. Die Geschäftsanschrift lautet nunmehr: Hamburger Allee 2-4 (Westendgate), 60486 Frankfurt am Main
Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt am Main, Berner Str. 103-105, 60437 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Konami Digital Entertainment B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande, eingetragen im Handelsregister Amsterdam/Niederlande, Nr. 33297816 HRB zur Einsichtnahme eingereicht. Die Gläubiger können vollständige Auskünfte zu den Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Adresse der Konami Digital Entertainment GmbH, Hamburger Allee 2-4 (Westendgate), 60486 Frankfurt am Main einholen.
Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt am Main, Berner Str. 103-105, 60437 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Neo, Kunio, Kaufmann, Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Hirano, Shinji, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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