Kondor Wessels Riesaer Bau GmbH, Riesa (Robert-Koch-Str. 31, 01589 Riesa). Die Verschmelzung wurde am 20.12.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kondor Wessels Riesaer Bau GmbH, Riesa (Robert-Koch-Str. 31, 01589 Riesa). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2006 sowie der Beschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Kondor Wessels Deutschland GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 28365 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kondor Wessels Riesaer Bau GmbH, Riesa (Robert-Koch-Str. 31, 01589 Riesa). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme einen Teil des Vermögens als Ganzes gemäss Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12.10.2006 sowie Beschlüssen beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Trapp Bauservices GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 101979) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kondor Wessels Riesaer Bau GmbH, Riesa (Robert-Koch-Str. 31, 01589 Riesa). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme Teile des Vermögens als Ganzes gemäss Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12.10.2006 mit Nachtrag vom 21.11.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers von denselben Tagen auf die Kondor Wessels Mark Brandenburg GmbH mit dem Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 6955 P) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kondor Wessels Riesaer Bau GmbH, Riesa (Robert-Koch-Str. 31, 01589 Riesa). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lorenz, Peter, Oschatz, * ‒.‒.‒‒.