Konecranes Hafentechnik GmbH, Langenhagen (Mühlenfeld 20, 30853 Langenhagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Konecranes Deutschland GmbH (Amtsgericht München HRB 128954) am 24.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Konecranes Hafentechnik GmbH, Langenhagen (Mühlenfeld 20, 30853 Langenhagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.04.2007 mit der Konecranes Deutschland GmbH mit Sitz in Feldkirchen (Amtsgericht München 128954) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Konecranes Hafentechnik GmbH, Langenhagen (Mühlenfeld 20, 30853 Langenhagen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hemesath, Helmut, Cremlingen, * ‒.‒.‒‒; Melaanvuo, Jyrki, Hyvinkää - Finnland, * ‒.‒.‒‒.