HRB 68446: Konext GmbH, Düsseldorf, Taubenstraße 22, 40479 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden MICUS Mangement Consulting GmbH am 12.05.2015 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 68446: Konext GmbH, Düsseldorf, Taubenstraße 22, 40479 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.04.2015 mit der MICUS Management Consulting GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 39054) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Konext GmbH, Düsseldorf, Taubenstraße 22, 40479 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2012. Geschäftsanschrift: Taubenstraße 22, 40479 Düsseldorf. Gegenstand: Die Vermittlung zwischen Anbietern und Nachfragern bei der Versorgung mit Netzdienstleistungen und die Versorgung selbst sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen, insbesondere die Anfertigung von Studien über den Markt der Netzdienstleistungen. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Fornefeld, Martin, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒; Lautenschlager, Jutta, Berlin, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.