Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Geschäftsführer:
Kipper, Hans-Günter, Klein-Winternheim,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
12.12.2023
Schuberth
b)
Fall 4 |
HRB 44897: Konkato Grundstücksverwaltungs GmbH, Mainz, Essenheimer Straße 157, 55128 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Pfaffenstein 14, 55270 Klein-Winternheim.
Konkato Grundstücksverwaltungs GmbH, Mainz, Fasanenstr. 4, 10623 Berlin. ; Mainz; Der Sitz der Gesellschaft ist nach Mainz verlegt (Amtsgericht Mainz, HRB 44897). Bisherige Anschrift: Fasanenstr. 4, 10623 Berlin..
Konkato Grundstücksverwaltungs GmbH, Mainz, Essenheimer Straße 157, 55128 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.1991, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma, Sitz), § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 10 Ziffer 5 S. 2 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 11 Ziffer 5 (Gesellschafterversammlung) und § 15 (Einziehungs- und Übertragungsentgelt) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 118661 B) nach Mainz und die Umstellung des Stammkapitals von 50.000,00 DM auf 25.564,59 EUR sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Essenheimer Straße 157, 55128 Mainz. Gegenstand: Die Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken, der Ankauf und der Verkauf solcher Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kipper, Hans Günter, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Kipper, Elfriede, geb. Kuhn, Mainz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die Arkare Grundstückverwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg - HRB 78678) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die Beromo Grundstücksverwaltungsgesellschaft GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg - HRB 78659) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Konkato Grundstücksverwaltungs GmbH, BerlinFasanenstr. 4, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beromo Grundstücksverwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 78659) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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