Konrad Reitz Beteiligungs- GmbH, Höxter-Albaxen (Konrad-Reitz-Str. 1, 37671 Höxter). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reitz Holding GmbH & Co KG am 28.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Konrad Reitz Beteiligungs- GmbH, Höxter-Albaxen (Konrad-Reitz-Str. 1, 37671 Höxter). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2005 mit Änderung vom 15.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2005 und 15.11.2005 mit der GuB Grundstückshandel und Verwaltungs GmbH & Co KG mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn, HRA 4602) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Konrad Reitz Beteiligungs- GmbH, Höxter-Albaxen (Konrad-Reitz-Str. 1, 37671 Höxter). Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages insoweit beschlossen, als das § 17 (Beirat) ersatzlos entfällt.