HRB 17844: Konradius GmbH, Grevenbroich, Kölner Landstraße 119, 41515 Grevenbroich. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Görnert, Daniel, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Konrad, Tanja, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 17844: PartnerComp UG (haftungsbeschränkt), Grevenbroich, Kölner Landstraße 119, 41515 Grevenbroich. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 1.000,00 EUR um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln, die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und der Allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt unter Beibehaltung der Bestimmung über den Sitz beschlossen. Neue Firma: Konradius GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Support und Consulting Dienstleistungen im IT- und Telekommunikationsumfeld sowie die forensische Analyse von Computer- und Datennetzen, ferner die Durchführung von Krankenfahrdiensten und das Erbringen von individuellen Personenbeförderungen (Mietwagenfahrten) sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die Erbringung haushaltsnaher und Betreuungsdienstleistungen jeglicher Art. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.