HRB 87109: Konsylo GmbH, Darmstadt, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: In The Squaire 12, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Bobzin, Christian, Dreieich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 87109:Konsylo GmbH, Darmstadt, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main.
Konsylo GmbH, Darmstadt, (Rheinstraße 40-42, 64283 Darmstadt).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2008. Unternehmensberatung, Erbringung von Marketing-Leistungen sowie Leistungen im Bereich der Designgestaltung und der Mediengestaltung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bobzin, Christian, Erzhausen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Bobzin, Christian, Erzhausen, 17.02.1974 unter der Firma Konsylo Christian Bobzin e.K. in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRA 83714) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.07.2008. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 22.08.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.