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a)
Kontakt Kollektiv gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Stockkamp 7, c/o Bialobrzewska, 22607
Hamburg
c)
2.1 Zweck der Gesellschaft ist
(a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung;
(b) die Förderung der Volks- und
Berufsbildung; und
(c) die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten der vorgenannten
gemeinnützigen Zwecke.
2.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
(a) die Organisation und Durchführung von
physischen und Online-Konferenzen,
Veranstaltungen, Treffen und Programmen
(im Folgenden "Kollektivs") zur aktiven
Unterstützung von Einzelpersonen,
Gemeinschaften und Organisationen bei
der Gestaltung innovativer Lösungen für
eine selbstbestimmte Teilhabe, den
sozialen Dialog und die Stärkung der
Verbindungen zwischen Menschen und den
Gemeinschaften, in denen sie leben; diese
werden entweder themenübergreifend
darauf ausgerichtet sein, Wissen über
wirksame Engagement- und
Kommunikationsmethoden zur Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen und
des Engagements in der Gemeinschaft zu
vermitteln, oder zielen darauf ab,
Menschen, die aufgrund bestimmter
Merkmale (Geschlecht, Herkunft,
Behinderung usw.) benachteiligt sind, in die
Lage zu versetzen und zu bestärken, sich
trotz dieser Benachteiligungen aktiv an der
Bewältigung gesellschaftlicher und sozialer
Angelegenheiten zu beteiligen;
(b) den Aufbau und Betrieb eines
Lernumfelds aus
Kommunikationsnetzwerken und digitalen
Tools für benachteiligte Menschen sowie
externe Projektinitiatoren, die
gemeinnützige Zwecke verfolgen, zum
Austausch von Wissen, Erfahrungen und
Ressourcen sowie zur Bereitstellung von
Informationsmöglichkeiten,
Unterstützungsangeboten und Kontakten
zu Multiplikatoren, Mentoren und Experten,
damit sich die Teilnehmer noch effektiver
für gesellschaftliche, soziale und
gemeinnützige Zwecke engagieren können
und dazu befähigt werden, sich selber als
Multiplikatoren für die genannten Belange
einzusetzen;
(c) die Schaffung von Werkzeugen, Wissen
und Materialien (physisch und digital), um
Einzelpersonen, Gemeinschaften und
Organisationen bei der Einrichtung von
Orten, Plätzen und Treffen (im Folgenden
"Räume") zu unterstützen, an denen
benachteiligte Menschen sowie externe
Projektinitiatoren, die gemeinnützige
Zwecke verfolgen, ohne Verurteilung und
Verfolgung zusammenkommen und sich mit
Menschen in ähnlichen Situationen
austauschen können;
(d) die Erbringung von Dienstleistungen wie
Coaching, Mentoring, Beratung und
Training für Einzelpersonen, Teams und
Organisationen, die sich für die Schaffung
engagierter Gemeinschaften,
Organisationen und Gesellschaften
einsetzen, die das allgemeine
Wohlbefinden, die Toleranz und die
Internationalität durch Kunst und Kultur,
Stadtplanung und Innenarchitektur,
Naturschutz, menschenzentrierte
Arbeitsplatzgestaltung, Veranstaltungen
und Gemeinschaftsinitiativen steigern;
(e) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die
Veröffentlichung und Verbreitung von Print-
und Online-Publikationen, Seminaren,
Konferenzen, Wettbewerben und
Informationsveranstaltungen im
Zusammenhang mit den Programmen der
Gesellschaft und dem Engagement ihrer
Unterstützungsempfänger sowie mit
Strategien zur Lösung gesellschaftlicher,
sozialer und städtischer
Herausforderungen; und
(f) die Konzeption und Durchführung von
Forschungsprojekten in den Bereichen
psychische Gesundheit und Wohlbefinden,
Vernetzung, bürgerschaftliches
Engagement und soziale Ungleichheiten,
deren Ergebnisse zeitnah veröffentlicht
werden.
2.3 Die Gesellschaft darf alle Geschäfte
betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll
erscheinen, um den
Unternehmensgegenstand zu fördern.
2.4 Durch Leistungen der Gesellschaft
sollen Ansprüche des Empfängers auf
staatliche Beihilfen, Zuschüsse oder
Fördermittel nicht eingeschränkt werden.
2.5 Die Gesellschaft fördert unabhängig
von Geschlecht, ethnischer Herkunft,
Hautfarbe, sexueller Orientierung,
nationaler oder sozialer Herkunft,
Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit, Vermögen, Geburt noch
sonstiger Status, Religion, Sprache und
politischer oder sonstiger Einstellung und
Anschauung. Sie ist politisch neutral und
verfolgt keine parteipolitischen Zwecke.
2.6 Die Gesellschaft kann ihre Zwecke im
In- und Ausland verfolgen.
2.7 Die Gesellschaft kann ihre Zwecke
selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch
verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise
einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur
Verwendung zu steuerbegünstigten
Zwecken zuwendet oder dass sie Mittel für
die Verwirklichung der steuerbegünstigter
Zwecke einer anderen Körperschaft oder
für die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts beschafft; die
Beschaffung von Mitteln für eine
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft
des privaten Rechts setzt voraus, dass
diese selbst steuerbegünstigt ist.
2.8 Die Weiterleitung der Mittel an eine
ausländische Körperschaft oder eine
Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der
Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens
vier Monate nach Abschluss eines jeden
Geschäftsjahres einen detaillierten
Rechenschaftsbericht über die Verwendung
der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel
vorzulegen. Ergibt sich aus dem
Rechenschaftsbericht nicht, dass mit
diesen Mitteln ausschließlich die
satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft
(Ziffer 2.1) verfolgt werden oder kommt der
Mittelempfänger der Pflicht zur Vorlage des
Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird
die Weiterleitung der Mittel unverzüglich
eingestellt.
2.9 Die Gesellschaft darf unter Beachtung
der Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts
alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der
Erreichung und Förderung des Zwecks der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
dienlich sind. Sie kann sich an anderen
Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art
beteiligen und solche gründen oder
übernehmen.
2.10 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.11 Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die in diesem Gesellschaftsvertrag
festgelegten Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
2.12 Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
2.13 Beschlüsse über die Änderung des
Gesellschaftszwecks und des
Unternehmensgegenstandes dürfen nur
dann erfolgen, wenn die Änderungen die
Steuerbegünstigung nach vorheriger
Abstimmung mit der zuständigen
Finanzbehörde nicht berühren. |
3.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Bialobrzewska, Natalia Kinga, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2023 mit Änderungen vom
06.06.2023 und 27.06.2023 |
a)
14.07.2023
Hochtritt
b)
Fall 1 |