Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
8 |
a)
Kontor Business IT GmbH |
|
b)
Änderung zu Nr. 4:
neuer Wohnort
Geschäftsführer:
Wehrmann, Carolina, * ‒.‒.‒‒,
Bad Schwartau
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 28.04.2023
ist der Gesellschaftsvertrag in § 1
Ziffer 1 (Firma) geändert worden.
b)
Die Gesellschaft hat auf Grund des
Ausgliederungs- und Übernahme-
vertrages vom 28.04.2023 einen
Teil ihres Vermögens im Wege der
Ausgliederung als Gesamtheit über-
tragen auf die Splitbot GmbH mit
Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lü-
beck, HRB 23625 HL).
Die Ausgliederung ist mit der
gleichzeitig erfolgten Eintragung
in das Register des Sitzes des über-
nehmenden Rechtsträgers wirksam
geworden. |
a)
02.06.2023
Ostermann |
7 |
b)
Geschäftsanschrift:
Seelandstraße 1, Geb. 6, 23569
Lübeck |
|
|
|
|
a)
21.03.2023
Ostermann |
HRB 17866 HL: Kontor Consulting GmbH, Lübeck, Willy-Brandt-Allee 31b, 23554 Lübeck. Geschäftsführer: 4. Wehrmann, Carolina, * ‒.‒.‒‒, Stockelsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 17866 HL: Kontor Consulting GmbH, Lübeck, Willy-Brandt-Allee 31b, 23554 Lübeck. Name der Firma: Kontor Consulting GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Lübeck; Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Allee 31b, 23554 Lübeck; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erforschung, Entwicklung und der Vertrieb digitaler Technologien, Geschäftsprozesse, künstlicher Intelligen-zen und sonstiger Dienstleistungen aus dem Bereich Informationstechnologien. Dies beinhaltet die digitalen Infrastrukturen (Computer-Hardware, Netzwerke, Kommunikationseinrichtungen, Cloud-Strukturen) und Anwendungen (Apps, Webanwendungen, Schnittstellen) sowie die auf den digitalen Technologien basierenden Verwertungspotenziale. Das Erwerben, Halten und Veräußern von Beteiligungen, die dem Unter-nehmensgegenstand dienen, sind ebenfalls Gegenstand des Unternehmens. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 17866 HL: S3 - Computersysteme GmbH, Grömitz, Neustädter Straße 14 - 16, 23743 Grömitz. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kontor Consulting GmbH & Co. KG mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 8993 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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