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Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Hamburg (HRB 137235)

Firmendaten

Anschrift
Jungfernstieg 51
20354 Hamburg
Frühere Anschriften: 1
Ballindamm 39, 20095 Hamburg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/3290888-67
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.kontora-kvg.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2014
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 13 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 137235
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 137235 verzeichnet. Nach der Gründung am 04.12.2014 hat die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen im Sinne der Abs. 3 und 4 (kollektive Vermögensverwaltung). 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind: 3.1 Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b. Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, c. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB, d. Container gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 7 KAGB, e. für die Vermögensgegenstände in lit. b) bis d) genutzte Infrastruktur im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB, f. Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne Ziffer 3.1 lit. a) bis lit. e) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, g. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, h. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5, 6 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis g) und i) bis m) investieren dürfen, i. Wertpapiere gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 193 KAGB, j. Geldmarktinstrumente gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 194 KAGB, k. Bankguthaben gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 195 KAGB, l. Versicherungsverträge, sofern deren Verkehrswert ermittelt werden kann und m. Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB. 3.2 Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, welche in die nach § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren sowie nach § 284 Abs. 2 KAGB folgenden genannten Vermögensgegenstände: a. Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, b. Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, c. Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, d. Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, e. Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, f. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, g. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB und h. Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. 3.3 Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gem. § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gem. § 283 KAGB - welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a. Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 Nr. 1 bis 8 KWG, b. Edelmetalle im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, c. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, d. Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, e. Container im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 7 KAGB, f. Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von Ziffer 3.3 lit. d) bis e) genutzt wird, g. Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne Ziffer 3.3 lit. a) bis lit. f) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, h. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, i. die Vermögensgegenstände gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5, 6 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. a) bis k) investieren dürfen, j. Versicherungsverträge, sofern deren Verkehrswert ermittelt werden kann und k. Gelddarlehen nach § 285 KAGB. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), c. die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d. die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, e. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), f. Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen und g. sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Ne-bendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 125.000,00 EUR. Die Kontora Kapitalverwaltungs GmbH weist zur Zeit sechs Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.10.2024)

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Registermeldungen 18

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
17 b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Leimkühler, Claudia Maria, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
13.09.2024
Schiffmann
16 c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
2. Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen im Sinne der Abs. 3
und 4 (kollektive Vermögensverwaltung).
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind:
3.1 Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst
und Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1
KAGB,
b. Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile
gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB,
c. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß
§ 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB,
d. Container gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 7
KAGB,
e. für die Vermögensgegenstände in lit. b)
bis d) genutzte Infrastruktur im Sinne des §
261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB,
f. Anteile oder Aktien an Gesellschaften
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach
dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
nur Vermögensgegenstände im Sinne Ziffer
3.1 lit. a) bis lit. e) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen,
g. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB,
h. Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5, 6 KAGB, die ihrerseits nur in
Vermögensgegenstände nach lit. a) bis g)
und i) bis m) investieren dürfen,
i. Wertpapiere gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7
i.V.m. 193 KAGB,
j. Geldmarktinstrumente gemäß §§ 261
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 194 KAGB,
k. Bankguthaben gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr.
7 i.V.m. 195 KAGB,
l. Versicherungsverträge, sofern deren
Verkehrswert ermittelt werden kann und
m. Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2
KAGB.
3.2 Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen, welche in die
nach § 284 Abs. 1 KAGB genannten
Vermögensgegenstände investieren sowie
nach § 284 Abs. 2 KAGB folgenden
genannten Vermögensgegenstände:
a. Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 a) KAGB,
b. Geldmarktinstrumente im Sinne von §
284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB,
c. Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2
c) KAGB,
d. Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs.
2 Nr. 2 d) KAGB,
e. Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 e) KAGB,
f. Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 f) KAGB,
g. Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen im
Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB und
h. Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr.
2 i) KAGB.
3.3 Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gem. § 282 KAGB - unter Ausschluss
von Hedgefonds gem. § 283 KAGB -
welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
a. Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11
Nr. 1 bis 8 KWG,
b. Edelmetalle im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 i) KAGB,
c. Immobilien, einschließlich Wald, Forst
und Agrarland im Sinne von § 261 Abs. 2
Nr. 1 KAGB,
d. Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile
im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB,
e. Container im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr.
7 KAGB,
f. Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von
Ziffer 3.3 lit. d) bis e) genutzt wird,
g. Anteile oder Aktien an Gesellschaften
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach
dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
nur Vermögensgegenstände im Sinne Ziffer
3.3 lit. a) bis lit. f) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen,
h. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB,
i. die Vermögensgegenstände gem. § 261
Abs. 1 Nr. 5, 6 KAGB, die ihrerseits nur in
Vermögensgegenstände nach lit. a) bis k)
investieren dürfen,
j. Versicherungsverträge, sofern deren
Verkehrswert ermittelt werden kann und
k. Gelddarlehen nach § 285 KAGB.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
a. die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung),
b. die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
c. die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
d. die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF für andere,
e. die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
f. Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen und
g. sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Ne-bendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Dr. Maurenbrecher, Patrick Severin Johannes,
Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen
Dr. Maurenbrecher, Patrick Severin Johannes,
Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Roeschke, Jerome, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
06.08.2024
Dr. Waldforst
b)
Fall 17
15 c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
2. Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen im Sinne der Abs. 3
und 4 (kollektive Vermögensverwaltung).
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind:
3.1 Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
(a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst
und Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1
KAGB,
(b) Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile
gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB,
(c) Container gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 7
KAGB,
(d) für die Vermögensgegenstände in lit. (b)
und (c) genutzte Infrastruktur im Sinne des
§ 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB,
(e) Anteile oder Aktien an Gesellschaften
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach
dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
nur Vermögensgegenstände im Sinne Ziffer
3.1 lit. (a) bis lit. (d) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen,
(f) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB,
(g) Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5, 6 KAGB, die ihrerseits nur in
Vermögensgegenstände nach lit. (a) bis (l)
investieren dürfen,
(h) Wertpapiere gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7
i.V.m. 193 KAGB,
(i) Geldmarktinstrumente gemäß §§ 261
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 194 KAGB,
(j) Bankguthaben gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr.
7 i.V.m. 195 KAGB,
(k) Versicherungsverträge, sofern deren
Verkehrswert ermittelt werden kann und
(l) Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2
KAGB.
3.2 Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen, welche in die
nach § 284 Abs. 1 KAGB genannten
Vermögensgegenstände investieren sowie
nach § 284 Abs. 2 KAGB folgenden
genannten Vermögensgegenstände:
(a) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 a) KAGB,
(b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §
284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB,
(c) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr.
2 c) KAGB,
(d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs.
2 Nr. 2 d) KAGB,
(e) Immobilien im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 e) KAGB,
(f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 f) KAGB,
(g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen im
Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB und
(h) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr.
2 i) KAGB.
3.3 Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gem. § 282 KAGB - unter Ausschluss
von Hedgefonds gem. § 283 KAGB -
welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
(a) Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11
Nr. 1 bis 8 KWG,
(b) Edelmetalle im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 i) KAGB,
(c) Immobilien, einschließlich Wald, Forst
und Agrarland im Sinne von § 261 Abs. 2
Nr. 1 KAGB,
(d) Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile
im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB,
(e) Container im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr.
7 KAGB,
(f) Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von
Ziffer 3.3 lit. (d) bis (e) genutzt wird,
(g) Anteile oder Aktien an Gesellschaften
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach
dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
nur Vermögensgegenstände im Sinne Ziffer
3.3 lit. (a) bis lit. (f) sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen,
(h) Beteiligungen an Unternehmen, die
nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 4 KAGB,
(i) die Vermögensgegenstände gem. § 261
Abs. 1 Nr. 5, 6 KAGB, die ihrerseits nur in
Vermögensgegenstände nach lit. (a) bis (k)
investieren dürfen,
(j) Versicherungsverträge, sofern deren
Verkehrswert ermittelt werden kann und
(k) Gelddarlehen nach § 285 KAGB
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
(a) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum sowie die
Anlageberatung (individuelle
Vermögensverwaltung und
Anlageberatung),
(b) Die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
(c) die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
(d) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF für andere,
(e) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
(f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen und
(g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
14.12.2023
Dr. Hess
b)
Fall 16
14 b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Hartrott, Sebastian, München, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
a)
19.06.2023
Krenzer
13 b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Buchwald, Stephan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
a)
31.03.2023
Krenzer
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Historie 15

13.09.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Claudia Maria Leimkühler
Geschäftsführer

06.08.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Patrick Severin Johannes Maurenbrecher
Prokurist

Entscheideränderung
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jerome Roeschke
Prokurist

19.06.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sebastian Hartrott
Geschäftsführer

31.03.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Stephan Buchwald
Geschäftsführer

10.05.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Florian Hoffmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Henning Michael Landsiedel
Geschäftsführer

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