Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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50.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 24.900,00 EUR auf
50.000,00 EUR beschlossen. |
a)
07.10.2024
Dr. Waldforst
b)
Fall 14 |
HRB 114328: Kontrast Consulting GmbH, Hamburg, Banksstraße 6, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 beschlossen. Neue Firma: Kontrast Personalberatung GmbH.
HRB 114328:Kontrast Consulting GmbH, Hamburg, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Banksstraße 6, 20097 Hamburg.
HRB 114328:Kontrast Consulting GmbH, Hamburg, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 49,00 EUR und 51,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der grenzüberschreitenden Verschmelzung mit der Kontrast Beratung Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 5341942) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 06.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.09.2014 mit der Kontrast Beratung Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 5341942) und der Verschmelzungsbescheinigung des High Court of Justice - Companies Court -, Antrag Nr. 1564/2014, vom 29.07.2014) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kontrast Consulting GmbH, Hamburg, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der Verschmelzungsplan für eine Übertragung des Vermögens der kontrast consulting Limited als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Kontrast Consulting GmbH (Firma damals: KONTRAST Beratung GmbH) vom 23.12.2010, welcher mit Handelsregisteranmeldung vom selben Tage zum Handelsregister eingereicht worden war, wurde aufgehoben. Der Verschmelzungsplan für eine Übertragung des Vermögens der Kontrast Beratung Limited als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme auf die Kontrast Consulting GmbH vom 22.12.2011 ist zum Handelsregister eingereicht worden. An der Verschmelzung sind beteiligt die Kontrast Beratung Limited, eine nach dem Recht Englands und Wales bestehende Private Company by Shares mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW, Großbritannien, sowie die Kontrast Consulting GmbH, eine nach deutschem Recht bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Companies House of Cardiff zu der Nummer 5341942 und beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 114328 einzutragen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich unter den vorgenannten Gesellschaftsanschriften anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, sofern sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der Kontrast Beratung Limited, kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBNR die Einberufung einer Gläubigerversammung (Meeting of Creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist, Reg. 14 CCBNR. Hierzu hat der Gläubiger dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als der jeweilige Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmt.
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