Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
|
|
|
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Geist, Dieter, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
25.10.2022
Eichelberger |
HRB 723782: Kontron Electronics GmbH, Frickenhausen, Max-Planck-Straße 6, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gimple, Jochen, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 723782: Kontron Electronics GmbH, Großbettlingen, Kantstr. 10, 72663 Großbettlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Frickenhausen. Neue Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 6, 72636 Frickenhausen.
HRB 723782: Kontron Electronics GmbH, Großbettlingen, Kantstr. 10, 72663 Großbettlingen. Mit der "Kontron Europe GmbH", Ismaning (Amtsgericht München HRB 248704) wurde am 12.11.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 26.11.2020 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 723782: Kontron Electronics GmbH, Großbettlingen, Kantstr. 10, 72663 Großbettlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.05.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Epro electronic GmbH", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 282032) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen