Kontron Embedded Modules GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 16, 94469 Deggendorf. Die Verschmelzung wurde am 08.05.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 5776).
Kontron Embedded Modules GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 16, 94469 Deggendorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Kontron embedded computers GmbH mit dem Sitz in Eching, Landkreis Freising (Amtsgericht München HRB 5776) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
Kontron Embedded Modules GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 16, 94469 Deggendorf.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Adler, Manfred, Aiterhofen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Kontron Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Kaufbeuren sowie im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Kontron Business GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kaufbeuren Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kontron Embedded Modules GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 16, 94469 Deggendorf.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lingenheil, Robert Karl, Irsee, * ‒.‒.‒‒.
Kontron Embedded Modules GmbH, Deggendorf, Brunnwiesenstraße 16, 94469 Deggendorf.Geschäftsanschrift: Brunnwiesenstraße 16, 94469 Deggendorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Finstel, Dirk, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 7.8.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 7.8.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 7.8.2009 Teile des Vermögens ("Teilbetrieb Kaufbeuren") auf die Kontron Modular Computers GmbH mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kaufbeuren HRB 6195) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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