Konz Logistik-Service GmbH, Saarbrücken (Lyoner Ring 1, 66121 Saarbrücken). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Josef Konz Geschäftsführungs-GmbH (Amtsgericht Saarbrücken HRB 13466) wurde am 16.02.2007 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Konz Logistik-Service GmbH, Saarbrücken (Lyoner Ring 1, 66121 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.02.2007 mit der Josef Konz Geschäftsführungs-GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 13466) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.