HRB 133210: Konzeptwerft Holding GmbH, Hamburg, Englische Planke 8, 20459 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 27.000,00 EUR auf 54.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Konzeptwerft Geschäftsentwicklung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 101877) beschlossen. 54.000,00 EUR. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Adlkofer, Kathrin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Uhlenbrock, Katrin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Konzeptwerft Geschäftsentwicklung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 101877) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 133210: Konzeptwerft Holding GmbH, Hamburg, Englische Planke 8, 20459 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dost, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 133210:Konzeptwerft Holding GmbH, Hamburg, Englische Planke 8, 20459 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2014. Geschäftsanschrift: Englische Planke 8, 20459 Hamburg. Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Geschäftskonzepten aller Art, sowie der Erwerb und das Halten eigener Beteiligungen. (2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Adlkofer, Kathrin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dost, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Schwall, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Konzeptwerft Geschäftsentwicklung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 101877) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 27.08.2014. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.