Konzertkasse Hauptbahnhof GmbH, Hamburg, Alsterterrasse 10, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Funke Konzertkassen GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 44419) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 28.11.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Konzertkasse Hauptbahnhof GmbH, Hamburg, Alsterterrasse 10, 20354 Hamburg. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Alsterterrasse 10, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.05.2011 mit der HMT Hamburg Musikhalle Ticket GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 68915) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Konzertkasse Hauptbahnhof GmbH, Hamburg (Alsterterrasse 10, 20354 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und zwar wie folgt: § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 sind geändert, § 4, 5, 6 und § 8 Absatz (4) sind aufgehoben, § 7 ist zu § 4 und § 8 ist zu § 5 geworden, § 9 ist aufgehoben und als § 6 neu gefasst, § 10 ist aufgehoben und als § 7 neu gefasst und § 11 ist aufgehoben und als § 8 neu gefasst worden. § 12 wird zu § 9, § 13 wird zu § 10 , § 14 wird zu § 11. § 15 ist zu § 12 und Absatz (1) aufgehoben und neu gefasst worden. § 16 ist aufgehoben und als § 13 neu gefasst und § 17 ist aufgehoben und als § 14 (Bekanntmachungen) neu gefasst worden. § 18 ist zu § 15 und § 19 ist zu § 16 geworden. § 20 ist aufgehoben worden. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb von Vorverkaufsstellen für Eintrittskarten von Konzerten, Musicals, Theater- und Opernaufführungen, Sportveranstaltungen sowie weiteren Veranstaltungen aller Art. Ausgeschieden Geschäftsführer: von Albedyll, Dietrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.