HRA 704965:Konzok GmbH & Co. KG, Gaggenau, Theodor-Bergmann-Straße 13, 76571 Gaggenau.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
Konzok GmbH, Gaggenau (Theodor-Bergmann-Str. 13, 76571 Gaggenau). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.04.2013 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Konzok GmbH & Co. KG", Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRA 704965) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Konzok GmbH & Co. KG, Gaggenau, Theodor-Bergmann-Straße 13, 76571 Gaggenau. (a) Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Planung und Erstellung solcher auf eigene Rechnung; b) die Verwaltung eigenen Grundbesitzes unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Theodor-Bergmann-Straße 13, 76571 Gaggenau. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Konzok Verwaltungs-GmbH, Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRB 716963), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Konzok GmbH", Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRB 520971) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.