Koopmeiners Klärtechnik Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Cloppenburg, Höltinghauser Ring 4, 49661 Cloppenburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Koopmeiners & Söhne Beteiligungs-GmbH am 16.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Koopmeiners Klärtechnik Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Cloppenburg, Höltinghauser Ring 4, 49661 Cloppenburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2010 mit Ergänzung vom 14.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.06.2010 mit Ergänzung vom 14.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.06.2010 mit Ergänzung vom 14.07.2010 mit der Koopmeiners & Söhne Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Cloppenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 151014) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Koopmeiners Klärtechnik Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Cloppenburg, Höltinghauser Ring 4, 49661 Cloppenburg.Die Gesellschafterversammlung hat am 11.06.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.