Kopp-Heizung GmbH, Hundeshagen (Königstal 38, 37339 Hundeshagen). Die Verschmelzung wurde am 14.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Göttingen HRB 3911).
Kopp-Heizung GmbH, Hundeshagen (Königstal 38, 37339 Hundeshagen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der GöKo GmbH mit dem Sitz in Duderstadt (Amtsgericht Göttingen HRB 3911) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.