HRB 215120: Kopplin Automatiktürsysteme GmbH, Garbsen, Lübecker Straße 43, 30823 Garbsen. Hodenhagen. Neue Geschäftsanschrift: Brinkweg 9, 29693 Hodenhagen. Der Sitz ist nach Hodenhagen (jetzt Amtsgericht Walsrode HRB 209102) verlegt.
HRB 209102: Kopplin Automatiktürsysteme GmbH, Hodenhagen, Brinkweg 9, 29693 Hodenhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Garbsen (bisher Amtsgericht Hannover HRB 215120) nach Hodenhagen beschlossen. Geschäftsanschrift: Brinkweg 9, 29693 Hodenhagen. Gegenstand: Wartungs- und Servicearbeiten für Automatiktürsysteme und Feststellanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsberechtigung geändert, nun: Geschäftsführer: Kopplin, Norbert, Garbsen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Hisleiter, Eckehardt, Hodenhagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Grobe, Bianca, Garbsen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Norbert Kopplin, Garbsen, geb. ‒.‒.‒‒ als Inhaber unter der Firma Kopplin Automatiktürsysteme e.K. mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRA 204109) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.03.2017. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.04.2017 wirksam geworden.
HRB 215120: Kopplin Automatiktürsysteme GmbH, Garbsen, Lübecker Straße 43, 30823 Garbsen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.04.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.