KordSA GmbH, Mühlhausen, Am Alten Bahndamm 7, 99974 Mühlhausen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2012 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der InterKordSA GmbH mit dem Sitz in Mühlhausen (Amtsgericht Jena HRB 403568) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Jena
Rechtsform: GmbH