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Korken Graf GmbH, Bingen (HRB 21711)

Firmendaten

Anschrift
Am Ockenheimer Graben 38
55411 Bingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06721/9175-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.amorim-cork.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 21711
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Korken Graf GmbH aus Bingen ist im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 21711 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Korken Graf GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Korken Graf GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 30.06.2006
Veränderung

Korken Graf GmbH, Bingen am Rhein (Am Ockenheimer Graben 38, 55411 Bingen am Rhein). Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: de Amorim, António Rios, Kaufmann, Santa Maria Da Feira (Portugal); de Barros, António Manuel Coelho Affonso, Kaufmann, Rua Da Venezuela 296-5, 4150 (Portugal). Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Canelas, José Alberto Queiroz, Rio Tinto/Portugal, * ‒.‒.‒‒; Fouquet, Christophe René, Porto/Portugal, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.02.2006 im Wege des Formwechsels in die AMORIM CORK DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz - HRA 40185) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

30.06.2006
Entscheideränderung

Austritt
Herr António Rios de Amorim
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr António Manuel Coelho Affonso de Barros
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr José Alberto Queiroz Canelas
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christophe René Fouquet
Geschäftsführer