Korn Warenhandelsgesellschaft mbH, Overath, Dr.-Ringens-Straße 25, 51491 Overath.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRA 27325) am 24.11.2009 wirksam geworden.
Korn Warenhandelsgesellschaft mbH, Overath, (Dr. Ringens Straße 25, 51491 Overath).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 im Wege des Formwechsels in die Korn Warenhandel GmbH & Co. KG mit Sitz in Overath (Amtsgericht Köln, 41 AR 658/09) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Korn Warenhandelsgesellschaft mbH, Bergisch Gladbach (Dr. Ringens Straße 25, 51491 Overath). Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2. und mit ihr die Sitzverlegung nach Overath beschlossen.