Korsten Immobilien GmbH, Krefeld, Kemmerhofstraße 260, 47802 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2009 mit der Korsten Verwaltungs GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 11488) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Korsten Immobilien GmbH, Krefeld, Kemmerhofstraße 260, 47802 Krefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2009. Geschäftsanschrift: Kemmerhofstraße 260, 47802 Krefeld. Gegenstand: Die Vermögensanlage in Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen, der Erwerb und die Verwertung von eigenen Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von eigenem be-bauten und unbebauten Grundbesitz und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, sowie deren Erwerb und Veräußerung. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung und § 32 Abs. 1 KWG wird nicht ausgeübt. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Pescher, Iris, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Pescher, Gero, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Korsten Immobilien GmbH & Co. KG, Krefeld (AG Krefeld, HRA 5462) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.