Kortec Industrieelektronik GmbH, Sinsheim, (Hoffenheimer Str. 29, 74889 Sinsheim).Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 22.10.2008 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Mannheim (HRA 701983) eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kortec Industrieelektronik GmbH, Sinsheim, (Hoffenheimer Str. 29, 74889 Sinsheim).Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.07.2008 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "kortec Industrieelektronik GmbH & Co. KG", mit Sitz in Sinsheim (Amtsgericht Mannheim 00 AR 2035/08) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.