Kortex Gardinenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Augsburg (Steinerne Furt 44, 86167 Augsburg). Die Verschmelzung wurde am 06.03.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 8719).
Kortex Gardinenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Augsburg (Steinerne Furt 44, 86167 Augsburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Albani Group GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 8719) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.