Kosmos Autobedarf Handels GmbH, Bremerhaven, Fritz-Erler-Straße 13, 27578 Bremerhaven. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 19.04.2011 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Münster, HRA 5189) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Kosmos Autobedarf Handels GmbH, Bremerhaven, Fritz-Erler-Straße 13, 27578 Bremerhaven. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafter vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Coler GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 5189) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
Kosmos Autobedarf Handels GmbH, Bremerhaven, Fritz-Erler-Straße 13, 27578 Bremerhaven. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schwennesen, Lars.
Kosmos Autobedarf Handels GmbH, BremerhavenFritz-Erler-Straße 13, 27578 Bremerhaven. Die Eintragung betreffend das Kapital ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 650.000,00 EUR..
Kosmos Autobedarf Handels GmbH, BremerhavenFritz-Erler-Straße 13, 27578 Bremerhaven. Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Fritz-Erler-Straße 13, 27578 Bremerhaven. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schwennesen, Claus-Detlef. Geschäftsführer: 3. Roberg, Julius Fabian, * ‒.‒.‒‒, Münster; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.11.2008 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden und dabei insbesondere in § 4 (Geschäftsjahr), § 5 (Stammkapital), § 6 (Geschäftsführung und Vertretung), § 8 (Wettbewerb), § 9 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Jahresabschluss), § 16 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 14 (Kündigung), § 15 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 17 (Abfindung und Bewertung) und in § 18 (Bekanntmachungen) geändert worden..
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