Kossiek Ersatzteile Service, Inhaber Peter Kossiek e.K., Bielefeld, Lechtermannshof 11, 33739 Bielefeld. Die Firma ist erloschen.
Kossiek Ersatzteile Service, Inhaber Peter Kossiek e.K., Bielefeld, Lechtermannshof 11, 33739 Bielefeld. Der Inhaber hat das Vermögen der Kossiek GmbH Omnibus-Fachhandel mit Sitz in Bielefeld (HRB 31196) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2011 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung durch Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kossiek Ersatzteile Service, Inhaber Peter Kossiek e.K., Bielefeld, Lechtermannshof 11, 33739 Bielefeld. (Handel und Vertrieb von Ersatzteilen der Kässbohrer-Anhängerprodukte, Omnibusse sowie die Durchführung von Kleinreparaturen an Kässbohrerprodukten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Lechtermannshof 11, 33739 Bielefeld. Inhaber: Kossiek, Peter, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Anhänger- und Omnibus Ersatzteile-Depot Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 30365) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 als Ganzes übernommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.