Kowa GmbH, Brockel, 2, Rue du Saumon, 67000 Strasbourg, Frankreich. Der Sitz ist nach Strasbourg, Frankreich verlegt. Die Firma ist erloschen. Strasbourg, Frankreich.
Kowa GmbH, Brockel, Ostende 34, 27386 Brockel. Geschäftsanschrift: 2, Rue du Saumon, 67000 Strasbourg, Frankreich.
Kowa GmbH, Zeuthen, Ostende 34, 27386 Brockel. Inländische Geschäftsanschrift: Ostende 34, 27386 Brockel. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Brockel verlegt (Amtsgericht Walsrode, HRB 202416).
Kowa GmbH, Brockel, Ostende 34, 27386 Brockel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Ostende 34, 27386 Brockel. Gegenstand: Der Handel mit Lebensmitteln aller Art; das Halten von Beteiligungen aller Art. Stammkapital: 37.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wauer, Jürgen, Brockel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2008, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Zeuthen (bisher Potsdam HRB 21340 P) nach Brockel beschlossen.
Kowa GmbH, Zeuthen(Seestraße 96 D, 15738 Zeuthen). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 04.12.2008 sind die Original Spreewälder Wurstwaren H. & W. OHG mit Sitz in Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRA 41844 B, und die Wauer & Höhne Feinkost OHG mit Sitz in Lübbenau/Spreewald, eingetragen beim Amtsgericht Cottbus unter HRA 1965 CB, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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