Kraft Netzwerktechnik GmbH, Stuttgart (Handwerkstraße 1-3, 70565 Stuttgart). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.06.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kraft Netzwerktechnik GmbH, Stuttgart (Handwerkstraße 1-3, 70565 Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2007 mit Nachtrag vom 27.05.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Johannes Kraft GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 13560) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kraft Netzwerktechnik GmbH, Stuttgart (Handwerkstraße 1-3, 70565 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat die Umstellung des Stammkapitals auf 102.258,38 EUR und die Erhöhung um 47.741,62 EUR auf 150.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Stammkapital nun: 150.000,00 EUR.
Kraft Netzwerktechnik GmbH, Stuttgart (Handwerkstraße 1-3, 70565 Stuttgart). Nicht mehr Geschäftsführer: Leuthner, Albrecht, Großhandelskaufmann, Stuttgart.