Kraft Steuerungstechnik GmbH, Rietberg, (Speckenstr. 6, 33397 Rietberg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden G. Kraft Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 04.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kraft Steuerungstechnik GmbH, Rietberg (Speckenstr. 6, 33397 Rietberg). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25564,59 umgestellt. 25.564,59 EUR. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der G. Kraft Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rietberg (AG Gütersloh HRB 5709) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.