Kraftanlagen Fertigungsbetrieb GmbH, Wittenberg OT Reinsdorf (Ridlerstr. 31c, 80339 München). Die Verschmelzung wurde am 03.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 106176).
Kraftanlagen Fertigungsbetrieb GmbH, Wittenberg OT Reinsdorf (Strandbadstr. 3, 06896 Wittenberg OT Reinsdorf). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 24.05.2007 mit der Kraftanlagen München GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 106176) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.