HRA 6619 KI: Kraftfahrzeugdienst Fischer e.K., Ascheberg, Plöner Chaussee 22, 24326 Ascheberg. Rechtsverhaeltnis: Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund des § 31 Abs. 2 HGB.
HRA 6619 KI: Kraftfahrzeugdienst Fischer e.K., Ascheberg, Plöner Chaussee 22, 24326 Ascheberg.
Kraftfahrzeugdienst Fischer e.K., AschebergPlöner Chaussee 22, 24326 Ascheberg. Geschäftsanschrift:; Plöner Chaussee 22, 24326 Ascheberg Inhaber: Fischer, Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Ascheberg. Rechtsform: Einzelunternehmen. Das einzelkaufmännische Unternehmen ist durch Verschmelzungsvertrag vom 17.02.2009 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung des Vermögens der Gesellschaft Kraftfahrzeugdienst Fischer GmbH, Ascheberg, Amtsgericht Kiel (HRB 1821 PL) als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf ihren Alleingesellschafter, Herrn Jürgen Fischer, der die Firma unter "Kraftfahrzeugdienst Fischer e.K." fortführt, enstanden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..