Krahe Klinkerbau GmbH, Kreuzau, Im Hüttengarten 10, 52372 Kreuzau.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Arnold Krahe Klinkerbau e. K. am 07.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Krahe Klinkerbau GmbH, Kreuzau, Im Hüttengarten 10, 52372 Kreuzau.Geschäftsanschrift: Im Hüttengarten 10, 52372 Kreuzau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Arnold Krahe Klinkerbau e. K., mit Sitz in Kreuzau (Amtsgericht Düren HRA 3031) auftretenden Kaufmann auftretenden Kaufmann übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.