Krahn OHG, Bonn (Königstr. 35, 53115 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2006 mit der Roland Krahn GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 14510) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 09.08.2006 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53115 Bonn
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: oHG