Kramer Medien GmbH, Waiblingen, (Ernst-Bihl-Str. 5, 71332 Waiblingen).Die Eintragung laufende Nummer 4 wurde von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Firma des übernehmenden Rechtsträgers lautet korrekt: Bauder Media GmbH. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 03.11.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kramer Medien GmbH, Waiblingen, (Ernst-Bihl-Str. 5, 71332 Waiblingen).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.06.2008 und 15.08.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bauder Medien GmbH", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 260189) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kramer Medien GmbH, Waiblingen (Ernst-Bihl-Str. 5, 71332 Waiblingen). Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 4.354,06 EUR auf 260.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 260.000,00 EUR.