Krankenhäuser Alten Eichen/Bethanien gemeinnützige GmbH, Hamburg (Martinistr. 41 - 49, 20251 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KRANKENHAUS ELIM gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Firma jetzt: DIAKONIE-KLINIKUM HAMBURG gemeinnützige Gesellschaft mbH) am 25.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Krankenhäuser Alten Eichen/Bethanien gemeinnützige GmbH, Hamburg (Martinistr. 41 - 49, 20251 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.06.2006 mit der KRANKENHAUS ELIM gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (künftig: DIAKONIE KLINIKUM HAMBURG gemeinnützige Gesellschaft mbH) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 20182) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.